Ilanz/Glion: Forstprojekt liegt zur Einsicht auf
Wie die Gemeinde Ilanz/Glion mitteilt, liegt das Auflageprojekt Steinschlagverbauung Rieinerstrasse öffentlich zur Einsicht auf.

Das Auflageprojekt liegt gestützt auf Artikel 16 Absatz eins des kantonalen Waldgesetzes vom 17. Oktober 2022 bis 16. November 2022 beim Amt für Wald und Naturgefahren sowie auf der Gemeindeverwaltung Ilanz/Glion, während den Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Die Unterlagen können während der Dauer der Auflage auch auf der Gemeindewebseite eingesehen und heruntergeladen werden.
Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden.
Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt.
Einsprachen und Entschädigungsbegehren
Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben.
Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
Weiterhin können Projekteinsprachen, insbesondere Einsprachen gegen das Bauprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine allfällige Enteignung und deren Umfang geltend gemacht werden.
Ebenso Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben, können geltend gemacht werden.
Einsprachefrist und Auskünfte
Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden einzureichen.
Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Artikel 17 der kantonalen Enteignungsverordnung zu beachten.
Auskünfte zum Auflageprojekt erteilt das Amt für Wald und Naturgefahren während der Büroöffnungszeiten.