Gemeinderat will Betreuungsgutscheine einführen
Betreuungsgutscheine können bereits ab 1. August 2019 abgegeben werden, ein nahtloser Wechsel vom bisherigen System zum Betreuungsgutscheinsystem ist bis 2021 möglich.

Die Gemeinde Huttwil unterstützt die Angebote von Kibe bei der ausserschulischen Kinderbetreuung, indem der gesetzliche Gemeindebeitrag von 20 % an die nicht durch Gebühren gedeckten Aufwände übernimmt. Der Grosse Rat hat beschlossen, dass dieses System durch die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen abgelöst werden soll.
Der Gemeinderat unterstützt die Einführung dieses Systems und hat die Umsetzungsplanung in Auftrag gegeben. Im Jahr 2011 wurde im Grossen Rat die Motion "externe Kinderbetreuung: Gleich lange Spiesse für KMU's und Staatsbetriebe" eingegeben.
Aufgrund dieser Motion wurde das Betreuungsgutscheinsystem als Pilotprojekt in der Stadt Bern umgesetzt. Die positiven Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt führte zum Grundsatzentscheid für eine Einführung der Betreuungsgutscheine im ganzen Kanton.
Der Regierungsrat hat Änderungen an der Verordnung über die Angebote der sozialen Integration (ASIV) vorgenommen, welche per 1. April 2019 in Kraft getreten sind. Die Betreuungsgutscheine können bereits ab 1. August 2019 abgegeben werden, ein nahtloser Wechsel vom bisherigen System zum Betreuungsgutscheinsystem ist bis 2021 möglich.
Danach kann die Subvention von familienergänzender Kinderbetreuung nur noch über das Betreuungsgutscheinsystem erfolgen.
Neues System bringt Wahlfreiheit für Eltern
Beim aktuellen System werden die Angebote selber finanziert. Neu können die Eltern bei der Gemeinde Betreuungsgutscheine beantragen und diesen bei einem Anbieter ihrer Wahl einlösen.
Dieser Systemwechsel bedingt, dass die Zusammenarbeitsverträge zwischen der Gemeinde und Kibe Region Huttwil spätestens per Ende 2020 aufgelöst werden müssen. Der Systemwechsel bedingt, dass die Ablaufprozesse neu geplant und umgesetzt werden.
Damit Eltern einen Betreuungsgutschein erhalten, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
• Die Familie braucht Betreuung: Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können. Im Gegensatz zum bisherigen System muss die Familie den Nachweis des Bedarfs erbringen.
• Die Familie benötigt aufgrund ihrer finanziellen Situation finanzielle Unterstützung: Die Berechnung richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern sowie der Familiengrösse und erfolgt auf der gleichen Basis wie im bisherigen System.
• Das betreute Kind gehört zur Zielgruppe der Betreuungsgutscheine: Der Kanton finanziert Betreuungsgutscheine für den Besuch der Kita bis längstens zum Ende des Kindergartens mit. Ab der ersten Klasse können nur Betreuungsgutscheine für die Betreuung durch Tagesfamilien ausgegeben werden.
Einführung per 1. Januar 2021 geplant
Die Gemeinden können den Umsetzungszeitpunkt zwischen August 2019 und 1. Januar 2021 wählen. Der Gemeinderat hat dem Ressort Soziales den Auftrag erteilt, bei den Gemeinden der Teilregion Oberaargau Süd das Interesse an einer gemeinsamen Projekterarbeitung zu klären.
Ein koordiniertes Vorgehen bringt insgesamt weniger Aufwand für die einzelne Gemeinde, braucht aber insgesamt etwas mehr Zeit. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, das neue System auf den 1. Januar 2021 einzuführen.
Das Ressort wird das Interesse an einer Zusammenarbeit mit den erwähnten Gemeinden klären und anschliessend den Projektablauf mit den nötigen Massnahmen planen.
Gute Betreuungsangebote sind wichtig für die Attraktivität
Die grosse Nachfrage an Kinderbetreuungsplätzen macht deutlich, dass gute Angebote in diesem Bereich ein wichtiger Faktor für die Attraktivität einer Gemeinde sind. In Huttwil sind die Angebote von Kibe so beliebt, dass das Interesse an Tagesschulangeboten bis heute sehr gering war.
Bislang wurden die minimalen Anforderungen, welche die Gemeinde zur Schaffung von Angeboten im Tageschulbereich verpflichtet hätten, nicht erreicht. Jedoch konnte durch die Vermittlung von Kibe der Betreuungsbedarf in den meisten Fällen gedeckt werden.