Massnahmenpaket zur Linderung der Auswirkungen der Corona-Krise
Der Gemeinderat hat ein umfassendes Massnahmenpaket zur Linderung der Auswirkungen der Corona-Krise in der Gemeinde Oberrieden beschlossen.

Ziel der Massnahmen ist es, das lokale Gewerbe, Selbstständige und Freischaffende rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Damit soll der Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vermieden und ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindert werden. Die getroffenen Massnahmen sind auf die von Bund und Kanton beschlossenen Hilfspakete abgestimmt.
Sie dienen in erster Linie der Überbrückung bis diese operabel sind oder – dort wo es nötig ist – als Ergänzung.
Rahmenkredit von 250'000 Franken
Zur Umsetzung der Soforthilfe an Selbstständige, Gewerbebetriebe, Einzelunternehmer, Frei- und Kulturschaffende, Gemeinnützige Organisationen aus den Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen hat der Gemeinderat einen Kreditrahmen von vorerst 250'000 Franken gesprochen. Dieser dient ausschliesslich der Soforthilfe, bis die Massnahmen von Bund und Kanton greifen.
Wo es angezeigt ist, dient der Kreditrahmen auch als Ergänzung dazu. Für die Umsetzung wird ein gemischtes Team aus der Verwaltung und dem Gemeinderat eingesetzt.
Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss hat der Regierungsrat mit der Ermächtigung vom 20. März gelegt. Darin wird den Exekutiven zur Ergreifung von Notstandsmassnahmen, insbesondere für wirtschaftliche Hilfskredite und zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) die Kompetenz zugesprochen, bis und mit Kreditkompetenz der Gemeindeversammlung eigenständig zu beschliessen.
In Oberrieden liegt diese Kompetenz bei maximal 1,5 Mio. Franken. Der Beschluss entspricht auch den Empfehlungen des GVP und des VZGV.
Anlaufstelle für Gesuche ist die Abteilung Gesellschaft. Die Kontaktmöglichkeiten sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet, alle Betriebe und Selbstständigen werden umgehend angeschrieben.
Zahlungen werden umgehend ausgelöst
In der aktuellen Lage ist es entscheidend, dass Unternehmen über die nötige Liquidität verfügen. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, dass eingehende Rechnungen nach deren Prüfung umgehend zur Zahlung freigegeben werden.
Weiter werden ausgehende Rechnungen grundsätzlich mit einer Zahlungsfrist von 120 Tagen ausgestellt. In diesem Punkt gibt es noch Detailfragen zur Umsetzung, die möglichst rasch geklärt werden.
Aufschub von Mietzinszahlungen für Gewerbebetriebe in gemeindeeigenen Liegenschaften
Bei Mietern von Geschäftsräumen in gemeindeeigenen Liegenschaften bewilligt der Gemeinderat den Aufschub von Mietzinszahlungen, wenn diese Ertragsausfälle geltend machen, die im Zusammenhang mit den vom Bund verfügten Massnahmen offensichtlich sind oder plausibel begründet werden können. Bei Wohnungsmietern bewilligt der Gemeinderat einen Zahlungsaufschub nur, wenn die Mieterschaft plausibel begründen kann, dass sie durch die vom Bund verfügten Massnahmen derart betroffen ist, dass die ordentliche Zahlung der Miete nicht möglich ist.
Über einen teilweisen oder vollständigen Erlass von Mieten wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Weiter hält er fest, dass die mietvertraglichen Rechte und Pflichten unverändert Gültigkeit behalten.
Sperrung der Badi Oberrieden
Die Badi Oberrieden ist nicht nur im Sommer bei vielen Gästen sehr beliebt. Weil das Areal auch in den Wintermonaten zugänglich bleibt, mussten schon vermehrt grössere Menschenansammlung beobachtet werden.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Anlage bis zur Eröffnung der Badesaison zu schliessen. Auf weiteren Plätzen in der Gemeinde wird mit Tafeln auf die Sicherheitsbestimmungen des BAG aufmerksam gemacht.
Absage Urnenwahl Ersatz Schulpflege
Bund und Kanton haben entschieden, den Urnengang vom 17. Mai 2020 nicht durchzuführen. In der Gemeinde Oberrieden wäre die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege zur Abstimmung gekommen.
Der Gemeinderat hat entschieden, auf eine Urnenwahl am 17. Mai 2020 zu verzichten. Sollte eine stille Wahl nicht zustande kommen, wird die Wahl an der nächstmöglichen Urnenabstimmung durchgeführt.
Vergabe von Aufträgen wird vorgezogen
Zur Stützung des lokalen Gewerbes hat der Gemeinderat beschlossen, ohnehin anstehende Renovations- oder Sanierungsaufträge möglichst rasch in Auftrag zu geben. Auch mit dieser Massnahme sollen Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Gemeinde gesichert werden.
Erstattung von Betreuungskosten von KITA und Hort
In einem Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat entschieden, in Abweichung der bestehenden Betreuungsvereinbarungen bei der gemeindeeigenen KITA und dem Hort nur die effektiv beanspruchten Betreuungstage resp. -zeiten zu verrechnen. Eine analoge Regelung gilt auch für das Kurswesen der Gemeinde und der Schule. Diese Regelung gilt, solange die Notstandsmassnahmen des Bundes und des Kantons in Kraft sind.