Wasserleitungsprojekt an der Gemeindeversammlung
An der Gemeindeversammlung vom 8. April liess der Vorsitzende einen Antrag eines einzelnen Stimmberechtigten auf Absetzung des Geschäfts über zwei Wasserleitungen zu.

An der Gemeindeversammlung vom 8. April liess der Vorsitzende bei der Präsentation der Traktandenliste einen Antrag eines einzelnen Stimmberechtigten auf Absetzung des Geschäfts über zwei Wasserleitungen zu. Die Versammlung folgte dem gestellten Antrag mit knapper Mehrheit. Dieses Vorgehen stellt einen Verfahrensfehler dar. Ein Rückweisungsantrag oder wie im vorliegenden Fall eine Abstimmungsempfehlung zur Ablehnung eines Sachgeschäftes darf erst nach Präsentation der Vorlage durch den Gemeinderat inner-halb der Diskussion gestellt werden. Ein Ordnungsantrag bei der Traktandenliste kann nur eine Umstellung in der Reihenfolge der Geschäfte beinhalten. Der Gemeinderat wird deshalb das Wasserleitungsprojekt Ribigasse und Stutzweg als erste Etappe zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der sogenannten Hochzone unverändert der nächsten Gemeindeversammlung vom 24. Juni erneut vorlegen.