Rothenburg setzt Termin für nächste Gemeindeabstimmung fest
Wie die Gemeinde Rothenburg mitteilt, wurde die Abstimmung zur Teilrevision der Ortsplanung und Bebauungsplan Station West auf den 22. Oktober 2023 festgelegt.

Die Gemeinde Rothenburg wird am 22. Oktober 2023 über die Teilrevision der Ortsplanung (Haus und Hof Hermolingen) und über den Bebauungsplan Rothenburg Station West abstimmen.
Der Gemeinderat, die Controlling-Kommission und die Kommission Umwelt, Raumordnung und Mobilität empfehlen den Stimmberechtigten, den beiden Vorlagen zuzustimmen.
«Für die qualitative Weiterentwicklung von Rothenburg sind der Bebauungsplan Rothenburg Station wie auch die Teilrevision der Ortsplanung von grosser Wichtigkeit.», betont Gemeinderat Michael Riedweg.
Die Stimmberechtigten erhalten spätestens am 29. September 2023 die Abstimmungsunterlagen und den Stimmrechtsausweis gemäss Artikel 38 StRG.
Termine und Regeln für die Gemeindeabstimmung
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen bei der Abteilung öffentliche Infrastruktur vom 9. Oktober bis zum 20. Oktober 2023 zur Einsicht auf.
Es findet keine Orientierungsversammlung statt.
Stimmberechtigt sind Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens am 17. Oktober 2023 ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Rothenburg geregelt haben.
Auslandsschweizer sind für diese kommunale Volksabstimmung nicht stimmberechtigt. Das Stimmregister wird am Dienstag, 17. Oktober 2023, um 18 Uhr abgeschlossen.
Informationen zur Stimmabgabe und vorzeitigen Abstimmung
Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbearbeitete Stimmregister einsehen.
Die Gemeinde hat zusätzlich zum Abstimmungstag vom 22. Oktober 2023 eine vorzeitige Stimmabgabe an mindestens zwei der vier letzten Tage vor dem Abstimmungstag zu ermöglichen, entweder an einer Vorurne oder brieflich bei der Abteilung Kanzleidienste der Gemeinde.
Die Urnenzeiten, die Zeiten für die briefliche Stimmabgabe bei der Abteilung Kanzleidienste sowie die Urnenlokale sind bis spätestens 6. Oktober 2023 vom Bereich politische Rechte öffentlich bekannt zu machen.
Hierbei ist auf die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe hinzuweisen.