Wie die Gemeinde Rain mitteilt, werden Grundeigentümer gebeten, Bäume und Sträucher entlang von Strassen zu kontrollieren und entsprechend zu schneiden.
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss kantonalem Strassengesetz wird der Grundeigentümer verpflichtet, den Grünwuchs entlang von Strassen und Trottoirs so zurückzuschneiden, dass die vorgeschriebenen Sichtweiten und Lichtraumprofile eingehalten werden.

Um den Strassen- sowie Trottoirraum für den Winter 2023/2024 frei zu halten und damit die Schneeräumung reibungslos funktionieren kann, werden alle Grundeigentümer gebeten, ihre Hecken, Bäume und Sträucher entlang von Strassen, Kreuzungen, Ausfahrten und Wegen regelmässig zu kontrollieren und entsprechend zu schneiden.

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