Aesch (LU)

Mitwirkung zur Gesamtrevision der Ortsplanung in Aesch LU

Nau.ch Lokal
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Hochdorf,

Wie die Gemeinde Aesch LU mitteilt, sind alle Interessierten eingeladen, sich während dem 23. Januar bis 4. März 2023 zur revidierten Ortsplanung zu äussern.

Gemeindehaus Aesch (LU).
Gemeindehaus Aesch (LU). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Gesamtrevision Ortsplanung der Gemeinde Aesch wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 16. September 2022 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.

Gegenwärtig läuft innerhalb der kantonalen Verwaltung die Vernehmlassung bei den involvierten Fachstellen.

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz sind auch alle interessierten Personen und Institutionen eingeladen, sich zu den Unterlagen zu äussern.

Diese werden vom 23. Januar bis am 4. März 2023 auf der Gemeindekanzlei öffentlich zur Einsicht aufgelegt und sind während dieser Frist auch auf Gemeindewebseite aufgeschaltet.

Anregungen sind an die Gemeindeverwaltung zu richten

Fragen und Anregungen können während der Auflagefrist schriftlich oder per E-Mail an die Gemeindeverwaltung Aesch eingereicht werden.

Gerne steht die Gemeinde auch bereit, Fragen zu den Unterlagen im direkten Gespräch zu erläutern.

Zur Vereinbarung eines Termins kann man sich auf der Gemeindekanzlei telefonisch melden.

Öffentliche Auflage für Einsprachen

Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich um den Austausch informeller Inhalte und Hinweise.

Erst in einem späteren Zeitpunkt, im Rahmen der öffentlichen Auflage, können Einsprachen erhoben werden.

So geht es nach der Mitwirkung weiter

Nach Abschluss des Vorprüfungs- und Mitwirkungsverfahrens wird die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat über die Vorschläge und Eingaben der kantonalen Fachstellen und aus der Bevölkerung beraten und die Unterlagen bereinigen.

Anschliessend erfolgt die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit.

Ausserordentliche Gemeindeversammlung im Herbst 2023

Vorgesehen ist, dass an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Herbst 2023 über die Ortsplanungsrevision und die nicht erledigten Einsprachen befunden wird.

Anschliessend werden die Unterlagen zur Genehmigung durch den Regierungsrat eingereicht.

Ziel ist es, dass das neue Bau- und Zonenreglement und der Zonenplan auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden können.

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