Wie die Gemeinde Hitzkirch mitteilt, werden per 31. Dezember 2022 die Steuern für das Steuerjahr 2022 zur Zahlung fällig.
Gemeindehaus Hitzkirch.
Gemeindehaus Hitzkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Sollte es Einwohnern aus einer Notlage heraus nicht möglich sein, die Steuerrechnung 2022 bis Ende Dezember 2022 zu begleichen, müssen sie ein Ratenzahlungsgesuch unter Angaben der Gründe einreichen.

Auch wenn die Betroffenen von sich aus bereits monatliche Zahlungen leisten, die den Betrag der Akontorechnung 2022 nicht bis 31. Dezember 2022 ausgleichen, muss ein Gesuch um Ratenzahlung gestellt werden.

Verzicht auf den Versand von Fälligkeitsanzeigen

Die Gemeinde Hitzkirch verzichtet auch in diesem Jahr auf die bisher alljährlich zugestellte Fälligkeitsanzeige.

Die Fälligkeitsanzeige wies jeweils den bis zum 31. Dezember noch fälligen Steuerbetrag für die laufende Steuerperiode aus und erinnerte an die Fälligkeit.

Das Steueramt Hitzkirch ist aber gerne bereit, Einwohnern einen entsprechenden Auszug individuell zuzustellen.

Einzahlungsscheine für das Jahr 2023 können bestellt werden

Im Februar 2023 wird Einwohnern die Steuererklärung 2022 zugestellt. In diesen Unterlagen wird ein Einzahlungsschein für Vorauszahlungen 2023 enthalten sein.

Einwohner die bereits ab Januar 2023 eine Einzahlung für das Steuerjahr 2023 leisten möchten, können den entsprechenden Einzahlungsschein ab Anfang Januar 2023 beim Steueramt bestellen.

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