Gemeinde Hochdorf gibt neue Verkehrsanordnungen bekannt
Wie die Gemeinde Hochdorf mitteilt, wurden zwei neue Verkehrsanordnungen für das Parkieren auf der Seebadstrasse und dem Parkplatz Seebad erlassen.

Der Gemeinderat von Hochdorf hat gemäss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zwei neue Verkehrsanordnungen erlassen.
Im Ortsteil Baldegg auf der Seebadstrasse, beginnend ab der Höhe Seebadstrasse 22 bis zum Ende der Seebadstrasse inklusive dem Parkplatz Seebad, wird das «Parkieren gegen Gebühr» mit dem Zusatz «Zentrale Parkuhr» (Signal 4.20) signalisiert.
Ebenfalls wird auf einem Teilbereich des Parkplatzes Seebad Stellplätze für Wohnmobile mit dem Signal «Parkieren gegen Gebühr» und dem Zusatz «Zentrale Parkuhr» sowie dem Piktogramm für Wohnwagen (Piktogramm 5.28) ausgewiesen.
Beschwerdemöglichkeit beim Kantonsgericht Luzern
Die relevanten Pläne können bei der Gemeinde Hochdorf, Abteilung Bauamt, während der Beschwerdezeit eingesehen werden.
Diese Verfügung tritt in Kraft, sobald die aktuellen Signale aufgestellt sind.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation (Stand vom 26. Januar 2024) beim Kantonsgericht Luzern, vierte Abteilung, Postfach 3569, 6002 Luzern, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.
Die Beschwerde muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und im Doppel eingereicht werden.