Eschenbach LU beteiligt sich an Fahrtkosten von Schülern
Wie die Gemeinde Eschenbach berichtet, müssen Eltern bis spätestens 31. Oktober 2022 das Gesuch zur Unterstützung bei den Schulfahrtkosten einreichen.

Gestützt auf das Volksschulbildungsgesetz werden bei «unzumutbaren Schulwegen» an den privaten Transport von Schulkindern der Basisstufe und bei Benützung von Fahrrädern von Schülern der dritten und fünften Primarklasse auf Gesuch hin Beiträge geleistet.
Beiträge werden jedoch nur bezahlt bei einer Distanz von mehr als 1,5 Kilometern zur Schulanlage. Bis zu einer Distanz von 1,5 Kilometern gilt ein Schulweg grundsätzlich als zumutbar.
Für Schüler, die die Kantonsschule besuchen, wird durch die Gemeinde ein Betrag von 200 Franken der Kosten des öffentlichen Verkehrs (Passepartout) oder bei Benützung eines anderen Verkehrsmittels wie beispielsweise Velo zurückvergütet. Die Vergütung gilt bis zur Vollendung des neunten Schuljahres.
Die Gesuche sind bis spätestens 31. Oktober 2022 mit den gewünschten Beilagen einzureichen. Die Auszahlung erfolgt im November 2022.