Wie die Gemeinde Bubikon berichtet, gilt für Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.
Coronavirus Zertifikat
Ein Corona-Zertifikat. - Keystone
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 entschieden, dass ab Montag, 13. September 2021, für Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht gilt. Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen.

Für die Informations-Veranstaltung Abwasser-Gebührenmodell heisst dies, dass ein Einlass nur mit Zertifikat (Geimpft, Genesen, Getestet) möglich ist. Es findet eine Eingangskontrolle statt. Falls die Anzahl der Anwesenden im Saal unter 50 Personen vor Anlassbeginn ist, besteht die Möglichkeit, dass auch Personen ohne Zertifikat den Einlass gewährleistet wird.

Personen ohne Zertifikat müssen warten

Somit müssen Personen ohne Zertifikat vor dem Eingang warten, und allenfalls bei der Anzahlübersteigung von 50 Personen wieder den Weg ohne die Teilnahme am Anlass nach Hause suchen. Bei Personen, die ohne Zertifikat Zutritt zur Veranstaltung erhalten, werden die Kontaktdaten aufgenommen.

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