Schutzkonzept für die beiden Gemeindeversammlungen
Gemeindeversammlungen vom 17. und 24. September 2020.

Für die beiden Gemeindeversammlungen wurde ein Schutzkonzept erstellt. Insbesondere gilt eine Maskenpflicht und für das Contact Tracing werden beim Eingang durch vier Personen die Adressangaben der Anwesenden erhoben.
Die Türöffnungen erfolgen bereits um 19:15 Uhr. Um ein Anstehen zu vermeiden, bitten wir Sie, sich frühzeitig am Versammlungsort einzufinden.