Wie die Gemeinde Bubikon mitteilt, plant sie die Einführung einer Parkierungsverordnung. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich bis 31. Mai 2024 dazu zu äussern.
Bubikon (ZH) Dorf.
Bubikon (ZH) Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Bubikon will erstmals eine Parkierungsverordnung erlassen, um die gemeindeeigenen Parkplätze einheitlich bewirtschaften zu können.

Bevölkerung, Parteien und Vereine sind eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern.

Viel wird sich durch die neue Verordnung in der Parkierungslandschaft von Bubikon und Wolfhausen nicht ändern.

Die fünf grossen gemeindeeigenen Parkplätze P+R-Nord, Ritterhaus, Chilbiplatz, Landstrasse und Sunnenbergweg, die Parkplätze auf dem Bahnhofareal sowie die Tiefgarage am Bahnhof sind bereits gebührenpflichtig.

Mehr Klarheit und Vereinfachung für Nutzer

Neu sollen die Parkplätze beim Gemeindehaus/Friedhof sowie beim Egelsee und die Strassenparkplätze auf der bahnhofnahen Stationsstrasse und der Sennweidstrasse ebenfalls gebührenpflichtig werden.

Neue Parkierungszonen, einheitlichere Parkierungszeiten und Tarifarten werden die Situation für die Nutzer vereinfachen und übersichtlicher gestalten.

Am bisherigen Parkierungskonzept wird aber weitestgehend festgehalten, es wird jedoch erstmals in eine Verordnung integriert und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Der Gebührentarif wird vom Gemeinderat festgelegt und ist nicht Bestandteil der Abstimmung an der Gemeindeversammlung.

Stellungnahme bis Ende Mai 2024 möglich

Der Gemeinderat hat den von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Entwurf der Parkierungsverordnung an seiner Sitzung vom 17. April 2024 zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet.

Er lädt die Bevölkerung und interessierte Kreise hiermit zur Vernehmlassung ein.

Bürger werden gebeten, ihre Stellungnahme bis spätestens Freitag, den 31. Mai 2024, an die Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Gesellschaft, oder per E-Mail zu senden.

Die Kontaktdaten und die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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