Die Bevölkerung von Bubikon wird gebeten, die Pflanzen an Strassen und Wegen den Vorschriften gemäss bis Ende Oktober 2021 zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Bubikon berichtet, ist der Herbst da, viele Gartenbesitzer schneiden die Pflanzen, binden sie zusammen und machen den Garten für den Winter bereit. Die Bevölkerung wird gebeten, Pflanzen im Lichtraumprofil oder im Sichtbereich bis spätestens Ende Oktober 2021 zurückzuschneiden.

Der Einsatz von Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeugen, sowie von Kehrichtwagen und Postfahrzeugen muss jederzeit ungehindert möglich sein. Auch die Strassenreinigung und Schneeräumung können so effizienter ausgeführt werden.

Aus Sicherheitsgründen müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen, sowie Grünhecken, Sträucher und Stauden haben über der Strasse einen Lichtraum von 4.5 m Höhe zu wahren, bei Fusswegen reicht ein Lichtraumprofil von 2.5 m, empfohlen werden 3 m, wegen der Regen- und Schneelast, die auf das Blattwerk drückt.

Dies gilt auch für private Strassen und Gehwege. Morsche und dürre Bäume und Äste sind aus Sicherheitsgründen vorbeugend zu beseitigen. Im Sichtbereich von Einmündungen, Kurven innenseitig und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf einer Höhe von 80 cm ab Oberkante Fahrbahn zurückzuschneiden. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein. Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen verdeckt sein.

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