Wie die Gemeinde Bubikon informiert, müssen alle Gemeinden einen Finanz- und Aufgabenplan zur Planung über die nächsten vier Jahre erstellen.
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Gemeindehaus Bubikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Alle Gemeinden müssen einen Finanz- und Aufgabenplan erstellen. Die Erstellung erfolgt zeitgleich mit dem Budget und beinhaltet die finanz- und wirtschaftspolitischen Eckdaten, Investitionsplanung, Planerfolgsrechnung, Planbilanz und Plangeldflussrechnung.

Dieser Plan dient zur mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben über mindestens die nächsten vier Jahre. Zahlreiche noch immer unbestimmte Auswirkungen der Pandemie auf der Aufwand- und Ertragsseite erschweren die Prognosen zum Finanzhaushalt.

Die grössten Haushaltrisiken sind bei unsicheren konjunkturellen Entwicklungen, stärkeren Aufwandzunahmen, tieferen Grundstückgewinnsteuern oder ungünstigen gesetzlichen Veränderungen auszumachen. Der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2021 wird der Finanz- und Aufgabenplan zur Kenntnis gebracht.

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