Gemeinschaftsgrab gestattet keinen individuellen Grabschmuck
Angehörigen von im Gemeinschaftsgrab beigesetzten Verstorbenen werden deshalb gebeten, den Grabschmuck bis spätestens 30. Juni 2025 abzuholen.

Wie die Gemeinde Rüti mitteilt, bittet sie alle Angehörigen von im Gemeinschaftsgrab beigesetzten Verstorbenen, den Grabschmuck bis spätestens 30. Juni 2025 abzuholen.
Es besteht keine Möglichkeit, auf dem Gemeinschaftsgrab ein individuelles Grabmal zu errichten, Pflanzenschmuck, persönliche Gegenstände oder Laternen und so weiter auf Dauer anzubringen oder die Grabstätte individuell zu gestalten.
Grabschmuck oder Gegenstände, welche nicht vergänglich sind, wie zum Beispiel Schalen, Figuren, Laternen, Fotos et cetera werden deshalb nach dem 1. Juli 2025 durch die Friedhofsgärtner abgeräumt.
Anlässlich der Beisetzung können die Hinterbliebenen Kränze und Schalen sowie Kerzen beim Gemeinschaftsgrab für kurze Zeit stehen lassen. Sind die Kränze, Blumengebinde und -schalen verwelkt, werden sie von den Friedhofsgärtnern entfernt.