Wie die Gemeinde Bubikon schreibt, soll eine Regenabwassergebühr erhoben werden. Gewerbebetriebe werden durch die neue Verordnung tendenziell mehr belastet.
Bubikon (ZH) Dorf.
Bubikon (ZH) Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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In Bubikon werden die Siedlungsentwässerungsanlagen von der Gemeinde unterhalten.

Die anfallenden Kosten für Sanierungs- und Ausbauarbeiten werden vollumfänglich aus Gebühreneinnahmen der Haushalte und Gewerbebetriebe gedeckt.

Mit der Benutzungsgebühr erzielt die Gemeinde jährlich einen Betrag von rund zwei Millionen Franken.

Die aktuelle Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen sieht eine Benutzungsgebühr mit einem Mengenpreis von 4,65 Franken pro Kubikmeter vor.

Empfehlung vom Branchenverband

Eine Regenabwassergebühr wurde bisher nicht erhoben.

Gemäss dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich fallen jedoch ungefähr ein Drittel der gesamten Kosten der Siedlungsentwässerung auf die Regenwasserentsorgung.

Dass die Gemeinde keine Regenwassergebühr einfordert, entspricht nicht mehr der aktuellen Empfehlung von Branchenverband und Preisüberwacher.

Auch Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen, dass die aktuelle Berechnung nicht zufriedenstellend ist.

Neue Grundgebühr für Regenwasser

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Gemeinde Bubikon die Gebührenverordnung für die Siedlungsentwässerung überarbeitet.

Die Anpassung des Gebührenmodells soll grundsätzlich ertragsneutral erfolgen. Geplant ist eine verursachergerechte Umlagerung.

Neu soll die Benutzungsgebühr aufgeteilt werden in eine Schmutzabwassergebühr, welche ungefähr zwei Drittel des Gesamtertrages ausmacht, und einer Regenabwassergebühr, welche ein Drittel ausmacht.

Die Schmutzabwassergebühr wird im Staffeltarif auf Grundlage des genutzten Wasserverbrauchs berechnet – je mehr verbraucht wird, desto tiefer der Tarif.

Mehrkosten bei Grundstücken mit grossen Versiegelungsflächen

Die Regenabwassergebühr wird aufgrund der bebauten beziehungsweise versiegelten Flächen berechnet. Die neue Verordnung sieht 0,72 Franken pro Quadratmeter vor.

In der Folge führt die neue Berechnung zu Mehrkosten bei Grundstücken mit grossen Versiegelungsflächen.

Betroffen sind insbesondere grössere Gewerbeliegenschaften, deren Eigentümer bisher auf Kosten der Liegenschaftsbesitzer mit geringem Regenwasserabfluss entlastet wurden.

Die Eigentümer kleinerer Liegenschaften wie zum Beispiel Einfamilienhäuser bezahlen indessen tendenziell weniger als heute.

Auch Anschlussgebühr wird angepasst

Die Anschlussgebühr wird ebenfalls angepasst und verursachergerecht berechnet.

Sie wird, ähnlich wie die Regenwassergebühr pro Quadratmeter der effektiv versiegelten Fläche erhoben und nicht mehr wie bisher nach dem Gebäudeversicherungswert.

Für die meisten Liegenschaftstypen werden die Anschlussgebühren ähnlich hoch sein wie nach dem bisherigen Bemessungssystem.

Ausserordentliche Gemeindeversammlung im September

Am 13. September 2023 stimmt die Gemeindeversammlung über die «Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen» ab.

Bei Annahme tritt die Verordnung per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die ausserordentliche Gemeindeversammlung findet um 19.30 Uhr im Geissbergsaal an der Schulstrasse in Wolfhausen statt.

Die detaillierten Unterlagen liegen seit Montag, 14. August, während der Öffnungszeiten im Gemeindehaus zur Einsicht auf, zudem können sie von der Gemeindewebseite heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden.

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