Seit dem 13. September 2021 gelten neue Auflagen für die Benützung der Mehrzweckhalle und Turnhalle in Bäretswil.
Allmendingen
Turnhalle (Symbolbild) - Keystone
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Es gilt weiterhin um Einhaltung von Hygieneregeln des Bundesamt für Gesundheit (BAG). Maximale Gruppengrösse gemäss aktueller behördlicher Vorgabe müssen in der Mehrzweckhalle und Turnhalle eingehalten werden. Die Befristete Ausweitung der Zertifikatspflicht erfolgt auch in Bäretswil.

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen. Bei Aktivitäten in Innenräumen wie Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in wie Trainings oder Musik- und abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

Bei Veranstaltungen in Innenräumen sind besondere Vorschriften zu beachten

An Veranstaltungen in Innenräumen gilt ebenfalls eine Zertifikatspflicht (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen). Aus Gründen des Grundrechtsschutzes ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 50 Personen.

Ausgenommen sind zudem Selbsthilfegruppen. Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln. Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.

Eine Reinigung der Räume geschieht täglich

Die Turnhallen werden durch die Reinigungsteams der Schulanlagen/der Mehrzweckhalle jeweils vor Nutzung der ersten Schulklasse und nach Nutzung der letzten Schulklasse täglich gereinigt. Zwischen den verschiedenen Schulklassen und zwischen den verschiedenen Vereinen findet keine Reinigung statt.

Des Weiteren gilt die Hände werden vor und nach jedem Training gründlich gewaschen. Die Desinfektionsmodalitäten müssen im Schutzkonzept des Vereins beschrieben sein. Türgriffe und Handläufe werden durch die Hauswartung zweimal täglich (vor und nach dem Schulbetrieb) gereinigt. Die WC-Anlagen werden durch die Hauswartung täglich gereinigt.

Das Einhalten der Massnahmen wird empfohlen

Die Leitenden Hauswarte und/oder die Polizei können auf Missstände hinweisen und sind berechtigt, Personen von der Anlage zu weisen (z. B. Personen, welche sich auf der Anlage befinden aber nicht am Training teilnehmen). Im Wiederholungsfall wird die Nutzungserlaubnis für die Sportanlage per sofort entzogen.

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