Bäretswil

    Bäretswil ist der Pilzkontrollstelle Wetzikon angeschlossen

    Nau.ch Lokal
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    Hinwil,

    Wie die Gemeinde Bäretswil mitteilt, steht die Kontrollstelle in Wetzikon ab dem 11. August 2023 bis zum Ende der Pilzsaison den Pilzsammlern zur Verfügung.

    Baumastrasse in Bäretswil (ZH).
    Baumastrasse in Bäretswil (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Gemeinde Bäretswil hat eine Verbindung zur Pilzkontrollstelle Wetzikon hergestellt, um sicherzustellen, dass Pilzsammler ihre Funde prüfen lassen können.

    Die Kontrollen werden von Kontrolleur Xaver Schmid durchgeführt. Seine Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

    Die Pilzkontrollzeiten sind vom 11. August 2023 bis zum Ende der Pilzsaison, die voraussichtlich Ende Oktober oder Anfang November 2023 sein wird.

    Die ausgestellten Kontrollscheine sind 24 Stunden gültig

    Während dieser Zeit sind die Kontrollen an folgenden Tagen und Uhrzeiten möglich.

    Dienstags und Mittwochs jeweils von 18 bis 19 Uhr, Freitags und Samstags jeweils von 18 bis 19 Uhr und Sonntags von 16 bis 18 Uhr. Vom 1. bis 10. des Monats ist die Pilzkontrolle geschlossen.

    Die Kontrollstelle befindet sich in der Kindergartenstrasse, im Nebengebäude (Büro-Container) bei der «Cevi-Schüür» in Wetzikon-Kempten.

    Hier können Pilze zur Überprüfung abgegeben werden. Die ausgestellten Kontrollscheine sind nur 24 Stunden gültig.

    Regeln für sicheren Pilzgenuss

    Zur Kontrolle ist das gesamte Sammelgut vorzuweisen. Kauf, Verkauf sowie das Verschenken von Pilzen ohne Kontrollschein ist verboten.

    Die Konsumenten werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, von der Kontrolle Gebrauch zu machen und nur kontrollierte Pilze zu geniessen.

    Das Sammeln der Pilze in Plastiksäcken ist zu unterlassen, da sonst das ganze Sammelgut konfisziert werden muss.

    Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln

    Die Sammler werden gebeten, sich strikt an die Kontrollzeiten zu halten. Auszug aus der Pilzschutzverordnung im Kanton Zürich seit 1. Juni 1983.

    Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.

    Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

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