Der Behoerdenbericht aus Bäretswil ist veroeffentlicht worden.
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Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat
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 Ferienregelung Gemeindepersonal ab 1. Januar 2019

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Ferienregelung für das Staatspersonal per 1. Januar 2020 angepasst. Ein Vergleich mit grossen privatrechtlichen Arbeitgebenden und dem Bund hat gezeigt, dass die bestehende Ferienregelung nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Der Kanton Zürich soll ein attraktiver Arbeitgeber bleiben und sehr gute und fortschrittliche Anstellungsbedingungen anbieten. In der kommunalen Personalverordnung sind bezüglich Ferien keine eigenen Regelungen getroffen worden, die neuen Ferienansprüche gelten deshalb auch für das Gemeindepersonal in Bäretswil. Die Neuerungen führen unter dem Strich zu drei zusätzlichen Ferientagen bei den 21- bis 49-jährigen Mitarbeitenden. Verteilt auf das ganze Jahr können diese zusätzlichen Ferientage ohne Personalaufstockung aufgefangen werden.

Beitrag an Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland RZO

Die Rechtsauskunftsstelle Zürcher Oberland ist eine unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle, welche Ratsuchenden telefonisch und persönlich Rechtsauskunft in allen Rechtsgebieten mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Mietrecht, Eherecht, Familienrecht und Erbrecht erteilt. Die Beratung erfolgt professionell durch Juristen/innen mit erfolgreich abgeschlossenem Jus-Studium und mehrjähriger Berufspraxis. Eine Erstauskunft im Zeitrahmen von einer halben Stunde ist für Rechtssuchende aus dem Bezirk Hinwil unentgeltlich. Die RZO wird zur Hauptsache durch Gemeinden finanziert. Der Gemeinderat hat daher den Gemeindebeitrag von jährlich Fr. 5‘149.00 für die Periode 2020 – 2023 erneut bewilligt.

Ferner hat der Gemeinderat:

• Für den Bau eines Geschieberückhalts bei der Säge im Aabach einen Kredit von Fr. 42‘000 bewilligt.

• Die Kreditabrechnung im Betrage von Fr. 50‘570.95 (Kredit 50‘000) für die Einführung eines Geschäftsverwaltungsprogramms und Fr. 5‘265.00 (Kredit 6‘000) für Funktionserweiterungen mit dem Release 18 genehmigt.

• Die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2018 des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil genehmigt. Der Anteil der Gemeinde Bäretswil an den Kosten der KESB beträgt Fr. 133‘708.00 (Vorjahr Fr. 141‘549.50) und an den Kosten der Berufsbeistandschaft Fr. 68‘587.40 (Vorjahr Fr. 69‘123.95).

Veranstaltungsbewilligungen:

Der Ressortleiter Sicherheit hat folgende Veranstaltungen bewilligt:

• Dorfmärt am 15. Juni 2019 mit Marktständen, Essen & Getränken an der Stationsstrasse.

• FC Bäretswil Grümpi, Dorf- & Schülerturnier am 29. und 30. Juni 2019 auf dem Sportplatz

Tannacher in Adetswil.

 

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