Seeberg BE: Wer soll geehrt werden? Meldungen sind erwünscht
In Seeberg BE können aussergewöhnliche Leistungen bis 15. November gemeldet werden. Geehrt wird an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026.

Jeweils anlässlich der Winter-Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Seeberg werden aussergewöhnliche Leistungen und Erfolge durch den Gemeinderat gewürdigt. Die Gemeinde Seeberg ist stolz auf die erbrachten Leistungen oder Aktivitäten von Personen, die mit ihrem Wirken und ihrem Einsatz den Namen Seeberg nach aussen tragen.
Ehrungsberechtigte sollen von der Bevölkerung vorgeschlagen werden. Geehrt werden können Personen, Vereine sowie Organisationen oder Institutionen, welche die Bestimmungen im Konzept Ehrungen vom 1. Januar 2020 erfüllen. Das Konzept Ehrungen kann auf der Website der Gemeinde unter www.seeberg.ch > Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Seeberg bezogen werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, ausserordentliche Leistungen bis spätestens am Sonntag, 15. November 2026 bei der Gemeindeverwaltung Seeberg zu melden.
Der Gemeinderat freut sich, an der Gemeindeversammlung von Donnerstag, 3. Dezember 2026 wiederum Ehrungen vornehmen zu dürfen.








