Herzogenbuchsee passt Stundensätze bei Gemeinde und Bau an
Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee schreibt, wurden per 1. Februar 2024 die Stundensätze für das Gemeindepersonal und im Bauwesen nach oben angepasst.

Mit Beschluss vom 22. Januar 2024 hat der Gemeinderat den Gebührentarif zum Gebührenreglement und die Verordnung über Gebühren im Bauwesen angepasst und je eine Teilrevision der Gebührentarife vorgenommen.
Die Anpassungen gelten per 1. Februar 2024.
Stundenansätze für Gemeindepersonal wurden aktualisiert
Eine Anpassung erfahren haben die für die Gebühren nach Aufwand verrechneten Stundenansätze des Gemeindepersonals.
Begründet werden die höheren Gebühren mit dem seit der letzten Anpassung um rund fünf Prozent gestiegenen Landesindex der Konsumentenpreise.
Die Präsidialabteilung hat vor diesem Hintergrund eine Überprüfung der Ansätze vorgenommen und eine teuerungsbedingte Anpassung um rund fünf Prozent beantragt.
In Zahlen heisst es, dass die Stundenansätze für das Gemeindepersonal, die bisher 80 Franken (Aufwandgebühr I) respektive 120 Franken (Aufwandgebühr II) betrugen, neu auf 85 und 125 Franken erhöht werden.
Auch die Stundensätze im Bauwesen sind betroffen
In einem ähnlichen Grössenbereich bewegen sich die Stundenansätze im Bauwesen, wobei es hier drei verschiedene Tarife gibt, je nach Qualifikation der Mitarbeiter, die zum Erbringen einer bestimmten Dienstleistung notwendig sind.
Neu gelten Stundenansätze für Zeittarif I 85 Franken (bisher waren es 80 Franken), für Zeittarif II 105 Franken (100 Franken) und Zeittarif III 125 Franken (120 Franken).