Oberaargau
Herzogenbuchsee führt elektronische Baugesuchseingaben ein
Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee berichtet, sind Baugesuchseingaben ab 1. März 2022 zwingend elektronisch und schriftlich einzugeben.
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Der Grosse Rat hat Änderungen in kantonalen baurechtlichen Erlassen beschlossen. Dadurch sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 zwingend im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens über eBau elektronisch zu erfassen und können nicht mehr mit den antlichen Formularen eingereicht werden.
Die Baugesuchsunterlagen sind zusätzlich auch zweifach in Papierform mit den nötigen Unterschriften bei der Standortgemeinde des Bauobjektes einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
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