Wie die Gemeinde Seeberg angibt, hat das Amt für Wasser und Abfall des Kantons aufgefordert, die Anlagen zu sanieren. Die Gemeinde hält dies nicht für sinnvoll.
Schiessanlage
Schiessanlage (Symbolbild). - Keystone
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Kugelfänge von Schiessanlagen sind gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Altlasten-Verordnung (AltlV) im Kataster der belasteten Standorte (KbS) einzutragen.

Die altlastentechnische Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten bei Schiessanlagen erfolgt nach den Zielsetzungen und Vorgaben des Umweltschutzgesetzes.

Die kantonalen Fachstellen für den Altlastenvollzug sind die zuständigen Behörden, welche die altlastentechnischen Untersuchungen beurteilen, die Ziele und die Dringlichkeit einer allfälligen Sanierung festlegen, die Sanierungsmassnahmen administrativ steuern und deren Erfolg kontrollieren und beurteilen.

Berichte zur Voruntersuchung

Der Kanton Bern hat sämtliche Schiessanlagen innerhalb des Kantonsgebiets einer Dringlichkeit zur Sanierung eingeteilt.

Gestützt auf diese Grundlage hat das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) die Gemeinde Seeberg mit Schreiben vom 22. Februar 2021 aufgefordert, die nötige technische und historische Untersuchung inklusive Sanierungskonzept bei den Schiessanlagen in Seeberg und Grasswil vorzunehmen und diese einem spezialisierten Umwelt- oder Geologiebüro in Auftrag zu geben.

Die Berichte zur Voruntersuchung nach Altlastenverordnung inklusive Sanierungskonzept wurden durch das Geologiebüro Kellerhals+Häfeli AG, Bern, erstellt.

Schiessanlagen Seeberg und Grasswil sind sanierungsbedürftig

Mit Schreiben vom 21. Juni 2022 hat das AWA zur historischen und technischen Untersuchung mit Sanierungskonzept Stellung genommen.

Das AWA stuft sowohl die Schiessanlage Seeberg als auch die Schiessanlage Grasswil hinsichtlich des Schutzgutes Boden (Landwirtschaftsland) sowie des Schutzgutes Grundwasser als sanierungsbedürftig ein.

Der Gemeinderat Seeberg hat die Untersuchungsberichte der Kellerhals und Häfeli AG, Bern, sowie die Stellungnahmen des AWA anlässlich der Sitzung vom 21. Oktober 2022 zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen beraten.

Verzicht auf Sanierung

Gestützt auf die Beschlussfassung wurde dem Kanton beantragt, bei beiden Schiessanlagen auf eine altlastentechnische Sanierung zu verzichten.

Die altlastentechnische Sanierung der Schiessanlage Seeberg, welche auch zukünftig weiterbetrieben wird, macht aus Sicht des Gemeinderates zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.

Zudem müssten bei einer allfälligen Stilllegung der Schiessanlage der Zeigergraben bis ein Meter unter die rekultivierte Terrainoberfläche rückgebaut und der Betonboden aufgebrochen werden.

Standort ist verwaldet

Der Standort des ehemaligen Kugelfangs der Schiessanlage Grasswil ist heute bereits eingezäunt und verwaldet.

Gemäss aktuellem Zonenplan der Gemeinde Seeberg ist die Fläche des Kugelfangs als Hecken-, Feld- und Ufergehölze ausgeschieden.

Aufgrund der Gesamtfläche kann nach kantonalem Waldgesetz ein Waldfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Im Anhang drei der Altlastenverordnung (AltlV) gibt es betreffend das Schutzgut Boden für den Wald und für Gebiete mit forstwirtschaftlicher Nutzung keinen Konzentrationswert.

AWA überprüft die Eingabe

Eine Dekontamination von bewaldeten Kugelfängen ist altlastentechnisch nur dann notwendig, wenn der Kugelfang hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers oder oberirdischer Gewässer sanierungsbedürftig ist.

Dies würde bedeuten, dass der über die Jahre gewachsene Wald als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und auch der bestehende Fuchsbau innerhalb der Einzäunung erhalten werden können.

Die Eingabe wird vonseiten AWA aktuell geprüft. Sobald eine Rückmeldung vorliegt, wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beschliessen.

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