Urnäsch hat ein neues Kurtaxenreglement
Das revidierte Kurtaxenreglement ist per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt worden. Wesentlichste Änderungen ist die Kurtaxenbefreiung der Kinder bis 15 Jahre.

Wie die Gemeinde Urnäsch berichtet, hat die Urnäscher Stimmbevölkerung mit dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am 22. Oktober 2021 dem Kurtaxenreglement zugestimmt, der Regierungsrat hat das neue Kurtaxenreglement am 7. Dezember 2021 genehmigt.
Gestützt darauf hat der Gemeinderat beschlossen, das revidierte Kurtaxenreglement per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen.
Kurtaxenhöhe bleibt unverändert
Die Kurtaxe beläuft sich in Urnäsch schon über ein Jahrzehnt auf 1 Franken pro Gast und Logiernacht und bleibt unverändert. Ebenfalls unverändert bleibt die Jahrespauschale für Eigentümer sowie Dauermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen bei 100 Franken.
Kinder unter 15 Jahren sind von der Kurtaxe befreit
Nebst der Anpassungen von Zuständigkeiten und Begriffen ist folgende Änderung hervorzuheben: Bisher waren Kinder unter 12 Jahren von der Entrichtung der Kurtaxe befreit. Neu sind Kinder unter 15 Jahren von der Kurtaxe befreit. Dies wird Eltern sowie auch Schulen entgegenkommen, welche in Urnäsch Ferien verbringen.
Beherbergende haben Meldepflicht
Grundsätzlich unterliegt jeder Gast der gegen Entgelt in Urnäsch übernachtet, der Kurtaxenpflicht. Beherbergende sind verpflichtet, der Gemeinde die Aufnahme oder Aufgabe der Tätigkeit als Beherbergende zu melden und die Kurtaxen mindestens einmal jährlich abzurechnen.
Ermessensveranlagung und Strafbestimmungen
Wer die abgabepflichtigen Übernachtungen trotz Mahnung nicht meldet, wird nach Ermessen veranlagt und kann mit Busse bestraft werden.