Appenzellerland

Teufen überarbeitet Reglement für Alters- und Pflegeheime

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Herisau,

Wie die Gemeinde Teufen mitteilt, enthält das Reglement die Anpassungen an das neue, vom Kanton genehmigte Betriebskonzept und wird per 1. Januar 2024 wirksam.

Ortseinfahrt Steinerstrasse in Teufen.
Ortseinfahrt Steinerstrasse in Teufen. - Nau.ch / Simone Imhof

Das aktuell geltende Reglement für die Alters- und Pflegeheime der Gemeinde Teufen wurde per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt und musste überarbeitet werden.

Das neu ausgearbeitete Reglement entspricht in den Grundzügen der bisherigen Fassung.

Die Veränderungen beinhalten im Wesentlichen die notwendigen Anpassungen an das neue, vom Kanton genehmigte Betriebskonzept.

Im Zuge dessen unterbreitete die Alters- und Gesundheitskommission dem Gemeinderat einen Vorschlag für das überarbeitete Reglement, welches der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. September 2023 genehmigte.

Der Erlass wird dem fakultativen Referendum unterstellt

Gemäss der neuen Gemeindeordnung (Art. 8 lit. e), welche am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, ist für den Erlass, die Aufhebung oder Änderung allgemein verbindlicher Reglemente das fakultative Referendum durchzuführen.

Vorbehältlich der erfolgreichen Durchführung des fakultativen Referendums soll das neue Reglement per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.

In den nächsten Tagen wird der Erlass dem fakultativen Referendum unterstellt.

Kommentare

Weiterlesen

USA Donald Trump
52 Interaktionen
In Video
Kolumnistin Verena Brunschweiger
47 Interaktionen
Breit und bullig

MEHR AUS APPENZELLERLAND

Herisau AR
1 Interaktionen
Bis 2029
Wald AR