Obstmarkt bleibt Zankapfel: Initiative auf dem Prüfstand
Der Gemeinderat Herisau erklärt die Initiative gegen Änderungen am Obstmarkt für zustande gekommen. Nun wird ihre rechtliche Gültigkeit geprüft.

Wie die Gemeinde Herisau berichtet, hat der Gemeinderat die am 12. Dezember 2025 eingereichte Volksinitiative «Obstmarkt Herisau – Keine Zwängerei – Ein Nein ist ein Nein» für zustande gekommen erklärt.
Es gingen 215 gültige Unterschriften ein, im Minimum gefordert waren 100. Die Volksinitiative verlangt, dass der Obstmarkt und der Platz für zehn Jahre in ihrer heutigen Form bestehen bleiben.
Zudem dürfen keine öffentlichen Gelder für Projektierungen et cetera ausgegeben werden, ausser diese wurden vorgängig von den Stimmberechtigten genehmigt.
Entscheid durch den Einwohnerrat
Als nächsten formellen Schritt lässt der Gemeinderat nun vom Rechtsdienst prüfen, ob die Initiative für gültig erklärt werden kann. Gemäss Art. 55 Abs. 2 der Kantonsverfassung ist eine Initiative ganz oder teilweise ungültig, wenn sie dem Grundsatz der Einheit der Materie widerspricht, übergeordnetem Recht widerspricht oder undurchführbar ist.
Über die Gültigkeit der Initiative entscheidet in Herisau abschliessend der Einwohnerrat.










