Wie die Gemeinde Herisau berichtet, wurden Änderungen in der Betriebsverordnung für das Kulturzentrum genehmigt. Sie treten am 1. März 2024 in Kraft.
Eingang der Gemeindeverwaltung in Herisau.
Eingang der Gemeindeverwaltung in Herisau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat Änderungen in der Betriebsverordnung samt Anhängen für das Kulturzentrum Herisau mit Casino und Altem Zeughaus genehmigt.

Ein Auslöser war die Mehrwertsteuerpflicht ab 1. Januar 2024.

Von 40 auf 80 Franken pro Stunde erhöht

Erhöht wurde der Stundenansatz des Saal- und Bühnenmeisters für Einrichtungsarbeiten, Betreuung der Technik sowie die Reinigung.

Der Tarif hatte seit 1995 40 Franken pro Stunde betragen, neu sind es 80 Franken.

Der Stundenansatz kommt nur zum Zug, wenn Veranstalter Leistungen des Saal- und Bühnenmeisters bestellen respektive diese anfallen.

Diese und weitere Änderungen, zum Beispiel zum Rauchverbot oder zum Reservationsprozess, treten per 1. März 2024 in Kraft.

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