Herisau

Herisau: Gemeinderäte müssen Interessenbindungen offenlegen

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Herisau,

Wie die Gemeinde Herisau meldet, sollen ebenso Unvereinbarkeiten mit dem Amt der des Gemeindepräsidenten geregelt werden.

Postautodurchfahrt auf der Postrasse in Herisau.
Postautodurchfahrt auf der Postrasse in Herisau. - Nau.ch / Simone Imhof

Künftig sollen die Mitglieder des Gemeinderats ihre Interessenbindungen und Erwerbstätigkeiten offenlegen.

Ebenso sollen Unvereinbarkeiten mit dem Amt der des Gemeindepräsidenten geregelt werden. Das Geschäft ist für die Einwohnerratssitzung vom 22. Mai 2024 traktandiert.

Der Einwohnerrat hat am 20. September 2023 die Motion seiner Geschäftsprüfungskommission «Ergänzung des Verwaltungsorganisationsreglements» erheblich erklärt.

Diese verlangt, dass die Mitglieder des Gemeinderates inklusive Gemeindepräsidium – analog zu den Mitgliedern des Einwohnerrates – ihre Erwerbstätigkeiten und Interessenbindungen offenlegen.

Vernehmlassung wurde durchgeführt

Der Gemeinderat hat nun die entsprechende Vorlage für eine Anpassung des Verwaltungsorganisationsreglements ausgearbeitet und zuhanden der Parlamentssitzung vom 22. Mai 2024 verabschiedet.

Vorangegangen war vom 23. Februar bis 5. April eine Vernehmlassung, an der sich drei Parteien beteiligten.

Die Vorlage definiert auch, welche Aufgaben und Tätigkeiten mit dem Gemeindepräsidium unvereinbar sind.

Dazu gehört zum Beispiel ein Mandat im National- oder Ständerat, sofern nicht auf Ende des Amtsjahres der Rücktritt vom Gemeindepräsidium erfolgt.

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