Wie die Gemeinde Schönengrund mitteilt, wird ab dem Mai 2023 die älteste Gräberreihe mit den Gräbern aus den Jahren 2000 bis 2002 geräumt.
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönengrund.
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönengrund. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde bittet die Angehörigen, diese Gräber bis spätestens 31. Mai 2023 vollständig abzuräumen.

Die Grabesruhe kann auf Gesuch bei der Gemeindeverwaltung einmalig um zehn Jahre verlängert werden.

Grabsteine und übriger Grabschmuck werden danach entfernt. Ansprüche über nicht abgeholte Gegenstände können ab obigem Datum nicht mehr geltend gemacht werden.

Für Fragen steht den Angehörigen die Gemeindekanzlei Schönengrund zur Verfügung.

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