Wie die Gemeinde Urnäsch meldet, soll das unberechtigte Befahren der Strasse mittels einer Barriere am Anfang des Waldes auf der Egg-Seite durchgesetzt werden.
Blick auf Urnäsch im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Blick auf Urnäsch im Kanton Appenzell Ausserrhoden. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Schönauwaldstrasse befindet sich seit 1995 im Eigentum der Gemeinde und ist mit einem dreiteiligen Fahrverbot belegt, mit Zusatz privat respektive Land- und Forstwirtschaft gestattet.

Da in den letzten Jahren das unberechtigte Befahren der Schönauwaldstrasse stetig zugenommen hat, hat der Gemeinderat auf Antrag der Bau- und Strassenkommission beschlossen, dass Fahrverbot mittels einer Barriere durchzusetzen.

Sowie für den forst- und landwirtschaftlichen Verkehr eine Vignette einzuführen.

Entsprechend darf die Schönauwaldstrasse nur noch mit einer Bewilligung des Gemeinderates befahren werden.

Schlüsselregelung für Anstösser der Schönauwaldstrasse

Mit der Umsetzung ist die Bau- und Strassenkommission beauftragt.

Die berechtigten Strassenbenutzer werden im Dezember von der Bau- und Strassenkommission schriftlich informiert.

Die Anstösser der Schönauwaldstrasse, sowie hinterliegende Grundeigentümer, welche nur über die Schönauwaldstrasse zu ihren Grundstücken gelangen, erhalten einen Schlüssel für die Barriere und können die Strasse weiterhin unentgeltlich befahren.

Saisonale Lösung: Vignette für landwirtschaftliche Fahrten

Für landwirtschaftliche Fahrten, welche im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Alpen im Grossraum Hochalp stehen, können Berechtigte bei der Bauverwaltung eine Sommer-Saison-Vignette für 50 Franken erwerben.

Die Vignette berechtigt zum Befahren der Strasse in der Zeit vom 15. April bis zum 31. Oktober.

In dieser Zeit bleibt die Barriere infolge des grossen landwirtschaftlichen Verkehrs offen. Jedoch werden periodisch Kontrollen durchgeführt und unbefugtes Befahren verzeigt.

Im Winterhalbjahr bleibt die Barriere geschlossen, da durch das Befahren der aufgeweichten Strasse am meisten Schäden entstehen.

Vignette und Barriere für Schutz und Beitrag zum Waldstrassenunterhalt

Die Gemeinde ist überzeugt, dass mit diesem Konzept mit verhältnismässigem Aufwand das unberechtigte Befahren der Schönauwaldstrasse eingedämmt werden kann.

Und berechtigte Benutzer mit dem Kauf der Vignette einen angemessenen Beitrag an den Unterhalt der Waldstrasse leisten.

Die Barriere befindet sich auf der Egg-Seite zu Beginn des Waldes.

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