Die Schweizer Armee will in den nächsten Jahren Mini-Drohnen beim Säntis einsetzen. Diese sollen für eine einwandfreie Verbreitung von Informationen sorgen.
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Bereit zur Lieferung: Diese Mini-Drohne des Typs Indago 3 erhält die Schweizer Armee. - sda - Lockheed Martin
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf dem Schiessplatz am Fuss des Säntis will die Schweizer Armee Mini-Drohnen einsetzen.
  • Sie sollen für eine zuverlässige Beschaffung und Verbreitung von Informationen sorgen.
  • Befürchtet wird, dass der Schiessplatz mehr benutzt wird – die Armee gibt Auskunft.

Durch die Modernisierung der Bodentruppen kommen auf den Armee-Schiessplätzen am Säntis in den nächsten Jahren neu auch Mini-Drohnen. Sie kommen für die luftgestützte Bildaufklärung zum Einsatz. Dazu soll es ein Flugbeschränkungsgebiet im Alpstein geben.

Die Armee informierte am Mittwoch auf der Schwägalp über die Neuerungen. Mini-Drohnen ermöglichten den Truppen «eine einfache, zuverlässige, risikoarme Beschaffung und Verbreitung von Informationen in allen Lagen.» Dies hiess es in einer Mitteilung. Die Armee setzt vier verschiedene Typen von Mini-Drohnen ein.

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Die Armee will Mini-Drohnen beschaffen. - Keystone

Die Ausbildung von Mini-Drohnen-Piloten findet seit 2021 auf sieben Schiess- und Ausbildungsplätzen der Armee statt. Neu sei auch der Einsatz auf den Schiessplätzen auf den Säntisalpen und im Toggenburg geplant, hiess es. Um diesen Einsatz sicher durchzuführen, sei Mitte 2021 ein Flugbeschränkungsgebiet beantragt worden.

Der Schiessplatz am Säntis wird nicht stärker genutzt

Gleichzeitig möchte die Armee die heutige Schiesszone verändern. «Entgegen einzelnen Befürchtungen aus der Bevölkerung geht es jedoch nicht darum, den Schiessplatz mehr zu nutzen», schreibt die Armee. Der Schiessplatz am Fuss des 2500 Meter hohen Säntis wird von der Armee während etwa 50 Tagen im Jahr genutzt.

Der Schiessplatz auf den Säntisalpen nahe der Schwägalp ist laut Communiqué einer der grössten Schiessplätze der Schweizer Armee. Armee-Verantwortliche trafen sich bereits mit Vertretenden regionaler Behörden und von Verbänden. So wollten sie alle Interessierten über den Einsatz von Mini-Drohnen informieren und «Missverständnisse ausräumen».

Hier gibt es Informationen

Die Belegung der Schiessplätze wird von der Armee mit Schiessanzeigen auf www.vtg.admin.ch bekannt gemacht.

Flugbeschränkungsgebiete werden auf der Seite www.skybriefing.com in Bulletins und Briefings publiziert.

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