Kontrollzeichengebühr für Hunde fällt neu in Schnottwil an
Wie die Gemeinde Schnottwil informiert, wird den Hundehaltern neu ab April 2023 eine Kontrollzeichengebühr von 40 Franken zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Hundesteuer wird den gemeldeten Hundebesitzern im April 2023 durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
Neu gibt es eine Kontrollzeichengebühr
Neu wird gemäss Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss vom 7. Dezember 2022 (Genehmigung im Rahmen des Budgets) die Kontrollzeichengebühr von 40 Franken ebenfalls in Rechnung gestellt.
Hunde, die am Stichtag (1. April) noch nicht drei Monate alt sind, sind von der Hundesteuer und der Kontrollzeichengebühr befreit.
Alle Hundebesitzer, die ihre Hunde noch nicht bei der Einwohnergemeinde Schnottwil angemeldet haben, konnten dies bis 31. März 2023 nachholen.
Eine Registrierung in der Amicus-Datenbank alleine reicht nicht. Für die Anmeldung soll man das Impfbüchlein sowie den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mitbringen.
Robidog-Säcke können gratis bei der Gemeinde bezogen werden
Wege, Trottoirs, fremde Gärten, Kinderspielplätze sowie landwirtschaftliche Kulturen dürfen durch Hunde nicht verunreinigt werden.
Aus diesem Grund sind die Hundehalter gebeten, den Hundekot aufzunehmen und in den zur Verfügung stehenden Robidog-Behältern zu entsorgen.
Robidog-Säcke können weiterhin gratis bei der Gemeinde bezogen werden.