Wie die Gemeinde Waldkirch berichtet, wird die Höchstgeschwindigkeit an der St.Pelagibergstrasse aufgrund der Verkehrssicherheit nicht auf Tempo 60 angepasst.
Ortsschild von Waldkirch.
Ortsschild von Waldkirch. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Gemeinderat hat aufgrund verschiedener Anfragen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung eine Überprüfung des Geschwindigkeitsregimes an der St.Pelagibergstrasse, Abschnitt Neubrunn bis Widenhueb, in Auftrag gegeben.

Die St. ­Pelagibergstrasse zwischen dem Sportplatz Breiten und dem Weiler Widenhueb ist eine Gemeindestrasse erster Klasse und mit der Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer innerorts signalisiert.

Sie verfügt über ein einseitiges Trottoir und hat im Bereich Widenhueb mehrere, nahe an der Strasse liegende Bauten mit teils unübersichtlichen Erschliessungen, welche direkt auf die St.Pelagibergstrasse führen.

Anpassung nach Sportplatzneubau

Bis vor drei Jahren war der Abschnitt als Ausserortsstrecke mit der Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer signalisiert.

Im Zuge des Neubaus des Sportplatzes wurde die Signalisation überprüft und auf eine Innerortsstrecke mit der Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer angepasst.

Die Anordnung wurde damals durch eine Verfügung der Kantonspolizei ohne verkehrstechnisches Gutachten vollzogen.

Gutachten in Auftrag gegeben

Der Gemeinderat hat nun ein Gutachten über diesen Strassenabschnitt in Auftrag gegeben.

Dies mit dem Ziel zu prüfen, ob die Signalisation auf 60 Stundenkilometer angehoben werden könnte.

Aus dem Gutachten geht nun hervor, dass eine Signalisation der Höchstgeschwindigkeit 60 Stundenkilometer zur Folge hätte, dass der Bereich wieder als «ausserorts» einzustufen wäre.

Nachteile für die Verkehrssicherheit

Bei einer Ausserortssituation mit Tempo 60 erhöhen sich die Beobachtungsdistanz und auch die Anhaltesichtweite.

Gemäss Gutachten wären die Sichtverhältnisse insbesondere bei den Einlenkern im Weiler Widenhueb nicht mehr ausreichend.

Aufgrund der Abklärungen muss festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer nicht ohne Nachteile für die Verkehrssicherheit umgesetzt werden kann.

Tempo 50 wird beibehalten

In Anlehnung an Signalisationsverordnung ist eine Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit aber nur zulässig, wenn dadurch der Verkehrsablauf ohne Nachteile für Sicherheit und Umwelt verbessert werden kann.

Aufgrund der erwähnten Gründe muss festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer nicht ohne Nachteile für die Verkehrssicherheit umgesetzt werden kann, weshalb der Gemeinderat entschieden hat, darauf zu verzichten und die angeordnete Signalisation 50 Stundenkilometerinnerorts zu belassen.

Diese Haltung wird von der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, gestützt.

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