Gossau ist Teil eines Hallenbad-Verbundes

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    Wie die Gemeinde Gossau SG mitteilt, bilden Gossau und vier weitere Hallenbad-Betreiber der Region einen Hallenbad-Verbund.

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    Die Stadtmitte von Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Die Stadt Gossau und vier weitere Hallenbad-Betreiber der Region bilden einen Hallenbad-Verbund. Darin beteiligen sich 14 Gemeinden ohne Hallenbad an den Betriebskosten von sechs Hallenbädern. Dafür kann deren Bevölkerung ab September 2022 die Bäder zum Einheimischentarif nutzen.

    Unter Federführung der Regio Appenzell AR-St. Gallen–Bodensee bilden fünf Betreiber von Hallenbädern und 14 Gemeinden aus den Kantonen St. Gallen und Thurgau einen regionalen Hallenbad-Verbund.

    Diesem angeschlossenen sind die Bäder Rosenau (Gossau), Blumenwies und Volksbad (St. Gallen), Sportzentrum Herisau, Sonnenrain Wittenbach und Winterwasser Oberthurgau (Romanshorn). Die 14 Verbundgemeinden ohne eigenes Bad leisten jährlich einen Beitrag an den regionalen Hallenbad-Fonds.

    Daraus werden die Betriebskosten der Bäder mitfinanziert. Grundgedanke des Verbundes sei, "dass regional genutzte Hallenbäder auch regional finanziert werden», erläutert Leila Hauri, Geschäftsleiterin der REGIO, das Modell.

    Einheimischentarif für ganzen Verbund

    Konsequenz des Verbundes ist, dass ab 1. September 2022 in den sechs Bädern zwei unterschiedliche Tarife gelten. Die Einwohner der Verbund- und der Hallenbadgemeinden bezahlen den günstigeren Einheimischentarif.

    Badegäste aus anderen Gemeinden werden einen um 50 Prozent höheren Auswärtigenpreis bezahlen müssen. Der Wohnort der Badegäste wird durch Einlesen des «SwissPass» festgestellt. Eine SwissPass-Karte kann an den Verkaufsstellen des öffentlichen Verkehrs bezogen werden.

    Langer Weg bis zum Ziel

    Seit 2017 sucht die REGIO Appenzell AR-St. Gallen-Bodensee Ansätze für Finanzierung und Betrieb der Hallenbäder der Region. Mit dem Verbund wurde nun für die Betriebskosten eine Lösung gefunden, welche auf dem Solidaritätsgedanken basiert.

    Ein Teil der Betriebskosten wird von den Verbundgemeinden mitgetragen. Die Investitionskosten tragen die Eigentümer der Hallenbäder hingegen weiterhin selbst.

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