Wie die Gemeinde Gaiserwald berichtet, wird die Modernisierung und Erweiterung des Sportplatzes Spiserwis in Abtwil geprüft.
Gemeinde Gaiserwald. - Gemeinde Gaiserwald
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Die Infrastruktur auf dem Sportplatz Spiserwis in Abtwil ist in die Jahre gekommen und der Platz ist knapp.

Im Budget 2023 ist ein Kredit von 50'000 Franken enthalten, damit die Sanierung und Erweiterung der Garderobengebäude und des Clubhauses sowie eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes geprüft beziehungsweise geplant werden kann.

Die Mitgliederzahl im FC Abtwil-Engelburg nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Die Anzahl der Mannschaften im Juniorenbereich und bei den Damen erhöhte sich.

Unterdessen müssen für interessierte Junioren Wartelisten geführt werden, weil die Kapazitätsgrenzen erreicht sind.

Platzverhältnisse in den Material- und Technikräumen sind knapp

Der Spiel- und Trainingsbetrieb für die bestehenden Teams in allen Altersklassen kann teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden.

Bei schlechtem Wetter müssen Trainings abgesagt werden. Es fehlen Garderoben, insbesondere auch für die Damenteams.

Die bestehenden Garderoben sind veraltet und die Platzverhältnisse in den Material- und Technikräumen sind knapp.

Zusätzlich sind die Anforderungen an die Infrastruktur durch den Schweizerischen Fussballverband in den vergangenen Jahren erhöht worden.

Gemeinsame Arbeitsgruppe wurde ins Leben gerufen

Die Gemeinde und der FC Abtwil-Engelburg haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um den Sanierungs- und Erweiterungsbedarf zu prüfen und dem Gemeinderat Lösungen dafür vorzuschlagen.

Für zusätzliche Anlagen oder Infrastrukturbauten müsste westlich des heutigen Wettkampfplatzes Land erworben und eingezont werden.

Mit den betroffenen Grundeigentümern sind die Verhandlungen am Laufen.

Sobald das Konzept inklusive Zeitplan und Kostenschätzung vorliegt, wird der Gemeinderat das weitere Vorgehen definieren.

Stimmberechtigen müssen den Investitionen zustimmen

Dazu gehört auch die Information der Betroffenen zum Projekt.

Die Stimmberechtigen müssen den Investitionen in die Infrastruktur und einem allfälligen Landerwerb zustimmen, je nach Höhe der Kosten an der Bürgerversammlung oder an einer Urnenabstimmung.

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