Andwil SG erinnert an individuelle Prämienverbilligung 2024

Nau.ch Lokal
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Gossau,

Wie die Gemeinde Andwil SG mitteilt, kann das ausgefüllte Formular für individuelle Prämienverbilligung bis zum 31. März 2024 online eingereicht werden.

Ein Spazierweg in Andwil (SG).
Ein Spazierweg in Andwil (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV).

Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt.

Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2024 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten.

Stichtag für Berechnungen: 1. Januar 2024

Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2024 massgebend.

Eine Selbstberechnung ist auf der Webseite der kantonalen Sozialversicherungsanstalt möglich. Das Formular kann ab Anfang 2024 online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Einreichfrist per 31. März 2024 endet.

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Persönliche Beratung durch die AHV-Zweigstelle

Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Die AHV-Zweigstelle kann auf Wunsch auch persönlich beraten.

Mehr Informationen können auf der Webseite der kantonalen Sozialversicherungsanstalt oder telefonisch erhalten werden.

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