Andwil SG: Abrechnung für den Strassenunterhalt läuft bis 9. November
Grundeigentümer in Andwil SG müssen ihre Aufwendungen für Strassen 3. Klasse bis am 9. November 2026 bei der Finanzverwaltung einreichen.

Der Unterhalt der Strassen 3. Klasse sowie der Wege 2. Klasse wird durch die Grundeigentümer oder Korporationen ausgeführt. Die Gemeinde leistet je nach Zweck und Widmung der Strasse Unterhaltsbeiträge von 0 %, 25 %, 50 % oder 75 %. Die tatsächlichen Aufwendungen sind je nach Unterhaltsansätzen der Gemeinde innerhalb des pauschalen Kreditrahmens von CHF 6.– pro Laufmeter Strasse beitragsberechtigt.
Der verantwortliche Obmann oder Chef der Strasse hat die Aufwendungen vom 1. November 2025 bis 31. Oktober 2026 auf dem Abrechnungsformular zu erfassen. Die Verrechnungsansätze (Handarbeit, Material, Maschinen usw.) sind auf dem Formular aufgeführt. Die Abrechnungsformulare sind der Finanzverwaltung bis spätestens 9. November 2026 einzureichen.
Bis zum gleichen Termin sind auch die Winterdienstarbeiten an Gemeindestrassen 2. Klasse abzurechnen.
Für den Bau und Ausbau der Gemeindestrassen 3. Klasse gelten separate Beitragskriterien, die vom Gemeinderat von Fall zu Fall entschieden werden. Ausbaugesuche für das Jahr 2027, aber auch grössere Unterhaltsarbeiten, die den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen überschreiten, sind dem Gemeinderat zwecks Genehmigung und Budgetierung bis zum 9. November 2026 einzureichen. Der Gemeinderat dankt den für den Unterhalt der Gemeindestrassen verantwortlichen Grundeigentümern für ihre Arbeit bestens.






