Glarus

Vernehmlassung zur Abfallverordnung in der Gemeinde Glarus

Gemeinde Glarus
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Glarus,

Wie die Gemeinde Glarus berichtet, will der Gemeinderat die Verordnung über die Abfallbeseitigung (Abfallverordnung) aus dem Jahr 2009 revidieren.

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Aufgrund der steigenden Kosten für die Entsorgung des Grünguts hat Dr. Jakob Hösli aus Glarus im November 2021 einen Gemeindeversammlungsantrag eingereicht.

Mit diesem fordert er, dass für die Grüngutabfuhr kostendeckende Gebühren erhoben werden.

Er bezieht sich dabei auf die Jahresrechnungen 2020 und 2021, in welchen die Kosten für die Grüngutentsorgung von rund 530'000 Franken weit über dem budgetierten Betrag von je 400'000 Franken lagen.

Der Gemeinderat befürwortet diesen beantragten Systemwechsel. Für eine Umsetzung ist es notwendig, die Abfallverordnung der Gemeinde anzupassen.

Gemeinde hat Massnahmen zur Kostenreduktion bei der Entsorgung eingeleitet

Um die Rechnung der Grüngutentsorgung wieder auszugleichen, hat die Gemeinde bereits ab dem Jahr 2021 Massnahmen ergriffen.

Als Massnahme gegen den «Abfall-Tourismus» beziehungsweise die Anlieferung von Grüngut aus der weiteren Region wurde 2021 die Deponie Allmeind für die Abgabe von Grüngut geschlossen und erst im Jahr 2022 zusammen mit einer Wägung und Verrechnung der Grüngutabgabe wieder in Betrieb genommen.

Das führte zu einer erheblichen Reduktion der Grüngutmenge.

Zudem wurde im Jahr 2021 ein neuer Transportauftrag für die Abfuhr des Grünguts erteilt, welcher zu einer Kostenreduktion führte.

Gemeinderat will verursachergerechte Gebühren beim Grüngut einführen

So konnte sich der Kontostand der Spezialfinanzierung Abfall, die auch die Grüngut-Entsorgung beinhaltet, wieder ausgleichen.

Dr. Jakob Hösli fordert in seinem Antrag aber explizit, dass die Grüngutabfuhr nicht über Steuern oder die Abfall-Grundgebühr, sondern über Mengengebühren finanziert wird.

Zudem schreiben auch das Bundesrecht und das kantonale Recht eine möglichst verursachergerechte Verrechnung der Abfallkosten vor.

Eine verursachergerechte Verrechnung der Kosten der Grüngutentsorgung via Mengengebühr ist durchführbar und entspricht nach Auffassung des Gemeinderats dem übergeordneten Recht sowie dem Antrag Hösli besser als die heutige Verrechnung via eine Abfall-Grundgebühr.

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