Glarus Nord

    Teilrevision Nutzungsplanung Glarus Nord geht in Mitwirkung

    Nau.ch Lokal
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    Glarus,

    Der Gemeinderat Glarus Nord verabschiedet das erste Arbeitspaket der Teilrevision Nutzungsplanung zur öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung.

    Gemeindeverwaltung. (Symbolbild)
    Gemeindeverwaltung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Wie die Gemeinde Glarus Nord berichtet, werden die gemäss Genehmigungsentscheid zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung (NUP II) erforderlichen Bereinigungen und Ergänzungen im Rahmen von drei Arbeitspaketen behandelt.

    Die Teilrevision der Nutzungsplanung zum Arbeitspaket eins wird vom Gemeinderat zur öffentlichen Mitwirkungsauflage und zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom Montag, 10. November 2025, über die Teilrevision befinden.

    Mit den drei Arbeitspaketen sollen bei der Nutzungsplanung jene Lücken geschlossen werden, welche vom Genehmigungsentscheid der Nutzungsplanung durch das kantonale Departement Bau und Umwelt im August 2024 ausgenommen sind.

    Diese Inhalte wurden im Folgenden überarbeitet und in drei Arbeitspakete eingeteilt. Das vorliegende Arbeitspaket eins wird nun in den politischen Prozess verabschiedet. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Glarus Nord sowie im Gemeindehaus Näfels Süd zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten einsehbar.

    Erste Anpassungen beschlossen

    Das Arbeitspaket eins enthält verschiedene Themen, mit welchen die genehmigte Nutzungsplanung bereinigt werden soll, darunter die Zonierungen der Unteren Allmeind in Niederurnen, des Swissairplatzes beim Flugplatz sowie des Gäsis.

    Zudem ist eine geringfügige Verlagerung der Bauzone aufgrund der Verbreiterung der Landstrasse bei der Bushaltestelle Ussbühl in Bilten vorgesehen.

    Des Weiteren werden im Arbeitspaket eins die Archäologie-, Gefahren- und Naturschutzzonen gemäss den Vorgaben der kantonalen Fachstellen ausgeschieden.

    Ebenso enthält das Arbeitspaket eins Festlegungen, mit denen die Baulandverfügbarkeit für strategische Bauzonenreserven sichergestellt werden soll. Mit den ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen zu Beleuchtungsanlagen wird letztlich auch das Baureglement komplettiert.

    Gemeindeversammlung entscheidet über Arbeitspaket eins im Herbst 2025

    Es ist vorgesehen, das Arbeitspaket eins den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 10. November 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Beschlussfassung vorgelagert ist wiederum eine öffentliche Auflage mit der Möglichkeit, Abänderungsanträge zu stellen.

    Die weiteren Inhalte zu den Arbeitspaketen zwei und drei werden derzeit erarbeitet und umfassen die Gewässerräume Siedlung und Landschaft, weitere Naturschutzzonen, die Umsetzung kommunaler Biotope und Landschaftsschutzobjekte sowie die Umsetzung des lokalen Verzeichnisses der Baudenkmäler.

    Diese werden voraussichtlich an den Herbst-Gemeindeversammlungen 2026 (Arbeitspaket zwei) sowie 2027 (Arbeitspaket drei) behandelt.

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