Raumplanung in Glarus Süd bleibt transparent und offen
Im Herbst 2025 startet in Glarus Süd die zweite Mitwirkung zur Bauzonenvorlage – für mehr Klarheit, Präzisierung und breite Abstützung in der Bevölkerung.

Wie die Gemeinde Glarus Süd berichtet, treibt sie die Gesamtrevision ihrer Nutzungsplanung (NUP) weiter voran. Auf Beschluss des Gemeinderats startet im Herbst 2025 eine zweite öffentliche Mitwirkung.
Im Mittelpunkt steht die überarbeitete Teilvorlage zur Dimensionierung der Bauzonen (NUP I). Ziel dieser zweiten Mitwirkung ist es, die Planungsgrundlagen weiter zu präzisieren, offene Fragen zu klären und eine breite Abstützung in der Bevölkerung zu erreichen.
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Süd gliedert sich in zwei Teilvorlagen: NUP I: Bauzonendimensionierung, NUP II: Gewässer, Biotope, Wildtierkorridore.
Komplexe Themen gezielt gliedern
Diese Aufteilung erlaubt es, komplexe Themen getrennt und gezielter zu behandeln. Auch aus fachlicher Sicht des Kantons ist diese Gliederung gerade bei einer erstmaligen Gesamtrevision sinnvoll und nachvollziehbar.
Die Teilvorlage NUP I behandelt die gesetzlich geforderte Dimensionierung der Bauzonen gemäss revidiertem Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG 1). Dieses verpflichtet die Kantone und Gemeinden, übergrosse Bauzonen zu verkleinern.
Ziel ist es, die Zersiedelung zu stoppen, die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern und Baulandreserven besser zu nutzen.
Öffentliche Mitwirkung zur NUP I
Die erste öffentliche Mitwirkung zur NUP I endete am 24. Februar 2025. Das Mitwirkungsinteresse der Bevölkerung ist gross: Über 850 Anträge und Rückmeldungen wurden eingereicht.
Diverse Anträge sind auch nach dem genannten Datum eingegangen und wurden bei der Überarbeitung der Vorlage berücksichtigt. Dies ist ein deutliches Zeichen für das grosse öffentliche Interesse an der zukünftigen räumlichen Entwicklung der Gemeinde.
Viele Anliegen waren inhaltlich anspruchsvoll und betrafen unter anderem Inventarobjekte, Zonierungen, Wildtierkorridore sowie das revidierte Baureglement.
Zweite Mitwirkung stärkt Dialog mit Bevölkerung
Die Anträge werden derzeit systematisch ausgewertet, thematisch geordnet und fliessen, ebenso wie die Rückmeldungen aus der kantonalen Vorprüfung, in die Überarbeitung der Vorlage ein. Der Bedarf und das Bedürfnis der Bevölkerung, an der Vorlage mitwirken zu können, sowie die aufgrund der Rückmeldungen des Kantons vorgenommenen Anpassungen an der Vorlage sind ausschlaggebend für den Entscheid des Gemeinderates, eine zweite Mitwirkungsrunde durchzuführen. Systemwechsel bei Unterschutzstellung
Ein zentraler Punkt der Überarbeitung betrifft beispielsweise die Unterschutzstellung von Inventar- und Verzeichnisobjekten. Die kantonale Vorprüfung ergab, dass die Unterschutzstellung nicht mehr im Nutzungsplan geregelt werden soll, sondern neu über den Verfügungsweg. Dieser Systemwechsel wird in der überarbeiteten Vorlage entsprechend berücksichtigt.
Die zweite Mitwirkung bietet allen Interessierten erneut die Gelegenheit, zur überarbeiteten Nutzungsplanung Stellung zu nehmen und sich aktiv einzubringen. Mit der erneuten Durchführung eines Mitwirkungsverfahrens unterstreicht die Gemeinde Glarus Süd den Anspruch, raumplanerische Entwicklungen im Dialog mit der Bevölkerung zu gestalten.
Nächste Schritte
Im August 2025 wird die Gemeinde Glarus Süd einen konsolidierten Bericht zur ersten Mitwirkung veröffentlichen. Er fasst die wichtigsten Rückmeldungen zusammen und dokumentiert die vorgenommenen Änderungen transparent.
Der Bericht wird auf der Website der Gemeinde publiziert; alle Antragstellenden werden schriftlich informiert. Die zweite öffentliche Mitwirkung zur Teilvorlage NUP I ist für den Herbst 2025 geplant und dauert voraussichtlich 30 Tage.
Die öffentliche Auflage folgt im Frühling 2026. Parallel dazu wird die Teilvorlage NUP II in die kantonale Vorprüfung geschickt.