Rheintal

    Näfels GL: Beschwerde gegen Kirchgemeindeversammlung abgewiesen

    Kanton Glarus
    Kanton Glarus

    Glarus,

    Der Regierungsrat weist eine Beschwerde gegen die Katholische Kirchgemeindeversammlung Näfels GL vom 22. Mai 2026 ab. Die Beschlüsse und Wahlen bleiben gültig.

    Glarner Kreisel «Krumm» in Näfels.
    Glarner Kreisel «Krumm» in Näfels. - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Regierungsrat weist eine Wahl- und Abstimmungsbeschwerde gegen die Beschlüsse und Wahlen der Katholischen Kirchgemeindeversammlung Näfels vom 22. Mai 2026 ab. Die geltend gemachten Unregelmässigkeiten führen nicht zur Aufhebung der Beschlüsse und Wahlen.

    Ein Beschwerdeführer hatte beantragt, sämtliche Beschlüsse und Wahlen der Kirchgemeindeversammlung vom 22. Mai 2026 aufzuheben.

    Er machte unter anderem geltend, dass eine nicht stimmberechtigte ausländische Person an Abstimmungen und Wahlen teilgenommen und sich in ein Amt habe wählen lassen.

    Nicht gewählt, sondern einfach anwesend

    Die Abklärungen zeigen, dass die betreffende Person aufgrund ihrer Aufenthaltsbewilligung B weder stimmberechtigt noch wählbar war.

    An der Versammlung wurde darauf hingewiesen; die Person wurde nicht in ein Amt gewählt. Ihre Anwesenheit an der öffentlichen Kirchgemeindeversammlung war rechtlich zulässig.

    Hinweise darauf, dass sie das Ergebnis einer Abstimmung oder Wahl beeinflusst hätte, liegen nicht vor. Selbst eine allfällige unzulässige Stimmabgabe hätte nach den vorliegenden Umständen keinen Einfluss auf die Ergebnisse gehabt.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Aargau
    Glarus

    MEHR AUS RHEINTAL

    Haltestelle.
    Bilten GL
    Werkleitung Wasserleitung Kanalisation Sanierung
    Oberurnen GL
    Näfels GL