Mit der Altersguillotine soll im Glarnerland Schluss sein

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Glarus,

Regierungsräte, Ständeräte sowie alle Richterinnen und Richter müssen im Glarnerland ab dem Alter von 65 Jahren aus dem Amt ausscheiden respektive können in diesem Alter gar nicht mehr gewählt werden

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Symbolbild - Gemeinde Sempach

Regierungsräte, Ständeräte sowie alle Richterinnen und Richter müssen im Glarnerland ab dem Alter von 65 Jahren aus dem Amt ausscheiden respektive können in diesem Alter gar nicht mehr gewählt werden. Damit soll nun aber Schluss sein. Der entsprechende Artikel in der Glarner Kantonsverfassung soll aufgehoben werden, das heisst, die Altersgrenze soll fallen. Zugleich soll das Wahlverfahren an der Landsgemeinde überprüft werden. Diese beiden Forderungen stellt eine Motion der Kommission für Recht, Sicherheit und Justiz des Kantonsparlaments auf. Mit der Altersgrenze in der Verfassung werde sämtlichen Stimmberechtigten ab Alter 65 das passive Wahlrecht für gewisse politische Ämter entzogen, schreibt die Kommission in der am Donnerstag publizierten Motion. Die Verfassungsbestimmung über die Altersgrenze gibt es seit 1988. Sie war nach Kommissionsangaben wiederholt Gegenstand politischer Vorstösse.

Nicht nachvollziehbar

Die Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass mit dem Verfassungsartikel über die Höchstaltersgrenze der Wählerwille beschnitten wird. Die Stimme, die für eine Person von 65 und älter abgegeben werde, sei ungültig. Und weiter schreibt die Kommission: Aus heutiger Sicht sei es nicht nachvollziehbar, weshalb der Kanton Glarus bei den Behörden freiwillig auf das Potenzial von Personen ab Alter 65 verzichte.

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