Kanton Glarus: 14 Einbrüche im Oktober – auch zwei Schulhäuser betroffen
Im Kanton Glarus registrierte die Polizei im Oktober bereits 14 Einbruchdiebstähle. Betroffen waren Schulhäuser in Niederurnen und Netstal sowie eine Kirche.

Im laufenden Monat Oktober hat die Kantonspolizei Glarus bislang 14 Einbruchdiebstähle registriert. Dabei waren unter anderem zwei Schulhäuser betroffen: das Schulhaus Linth-Escher in Niederurnen und die Primarschule Netstal. In beiden Fällen wurde Geld entwendet und Sachschaden verursacht.
Sieben weitere Einbruchdiebstähle ereigneten sich in Waschküchen, wo die Täterschaften Geld aus den Waschmaschinenkassen entwendeten. Zudem wurde aus einer unverschlossenen Garage ein Fahrrad gestohlen. Auch in eine Kirche in Linthal wurde eingebrochen. Dort durchsuchte die Täterschaft die leeren Opferstöcke und entwendete ein iPad.
Bei sämtlichen Einbrüchen entstand Sachschaden. Der Wert des entwendeten Deliktsguts lag, sofern etwas gestohlen wurde, jeweils zwischen rund 50 und 1'000 Franken.
Mit einfachen Massnahmen Einbrüche verhindern
Mit den kürzer werdenden Tagen wird es wieder früher dunkel. Diese Jahreszeit bietet Einbrechern häufiger Gelegenheit, unbemerkt vorzugehen. Die Kantonspolizei Glarus empfiehlt deshalb, einfache Präventionsmassnahmen zu beachten:
Türen abschliessen: Haus- und Nebeneingangstüren auch bei kurzer Abwesenheit abschliessen.
Fenster ganz schliessen: Fenster und Kellerfenster vollständig schliessen und nicht gekippt lassen.
Nachbarschaft pflegen: Bei längerer Abwesenheit Nachbarinnen und Nachbarn informieren und sich gegenseitig unterstützen.
Anwesenheit vortäuschen: Mit Zeitschaltuhren oder geeigneter Beleuchtung den Eindruck erwecken, dass jemand zu Hause ist.
Einbruch festgestellt – was tun?
Wer einen Einbruch feststellt, sollte umgehend die Polizei über die Notrufnummer 117 verständigen und nichts berühren oder verändern. So können mögliche Spuren gesichert und die Ermittlungen unterstützt werden.
Die Kantonspolizei Glarus bittet die Bevölkerung, aufmerksam zu bleiben und verdächtige Beobachtungen der Polizei zu melden.











