Glarus Nord: Tempo-30-Zonen in Oberurnen und Bilten bewähren sich

Gemeinde Glarus-Nord
Gemeinde Glarus-Nord

Glarus,

Durch die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Dörfern Oberurnen und Bilten konnte das Geschwindigkeitsniveau gesenkt werden.

Tempo-30-Zone
Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Keystone

Die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Dörfern Oberurnen und Bilten hat sich bewährt. Dies belegen Nachmessungen, welche nach einer gewissen Zeitdauer vorgenommen werden müssen. Weitere Massnahmen sind daher nicht notwendig.

Im Sommer und Herbst 2021 wurden im Auftrag der Gemeinde Glarus Nord durch externe Fachbüros in Bilten und Oberurnen umfassende Nachmessungen in den eingeführten Tempo-30-Zonen durchgeführt.

Geschwindigkeitsniveau konnte gesenkt werden

Die mittlerweile vorliegenden Auswertungen zeigen auf, dass in sämtlichen Tempo-30-Zonen in Oberurnen und Bilten das Geschwindigkeitsniveau gesenkt werden konnte. So liegen die gemessenen Werte unterhalb der von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) geforderten Richtwerte.

Im Rahmen der Nachkontrolle wurden jedoch nicht nur die Verkehrszahlen ausgewertet, sondern auch Rückmeldungen aus der Bevölkerung, neue Sicherheitsdefizite und die Unfallzahlen untersucht.

Weder in Oberurnen noch in Bilten sind relevante Rückmeldungen betreffend allfälliger Sicherheitsdefizite eingegangen. Ebenso wurden keine Unfälle mit Fremdeinwirkung registriert.

Entsprechend besteht bei den getroffenen Massnahmen kein Nachholbedarf, sodass mit der Einführung der Tempo-30-Zonen sowohl in Oberurnen als auch in Bilten ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Erhöhung der Wohnqualität in den Dörfern geleistet wurde.

Einführung bereits im Jahr 2017

Der Gemeinderat Glarus Nord hatte die Einführung der Tempo-30-Zonen in Oberurnen und Bilten im Jahr 2017 beschlossen. Die Einführung wurde von der Kantonspolizei verfügt und im Folgenden die entsprechenden Verkehrsmassnahmen umgesetzt.

Die Inbetriebnahme der Tempo-30-Zonen erfolgte im Jahr 2018. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen müssen die realisierten Massnahmen nach einer gewissen Zeitdauer auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

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