Glarus

Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Glarus-Nord vor Erlass

Gemeinde Glarus-Nord
Gemeinde Glarus-Nord

Glarus,

Wie die Gemeinde Glarus-Nord mitteilt, behandelt die Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 drei neue Abänderungsanträge zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung.

Gemeindehaus in der Stadt Glarus.
Gemeindehaus in der Stadt Glarus. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat empfiehlt sämtliche Abänderungsanträge zur Ablehnung, damit die pendenten Inhalte der Gesamtrevision durch die Gemeindeversammlung erlassen werden können.

Das Bulletin zwei bildet als eigenes Traktandum Bestandteil des ordentlichen GV-Bulletins.

Während der öffentlichen Auflage zur Einreichung von Abänderungsanträgen betreffend die pendenten Inhalte der Gesamtrevision der Nutzungsplanung sind insgesamt sieben Anträge eingegangen.

Davon wurden zwei Abänderungsanträge nach rechtlicher Überprüfung für ungültig erklärt, da diese zu Themen gestellt wurden, welche bereits von der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 erlassen wurden und daher nicht Bestandteil der aktuellen Vorlage bilden.

Ausscheidung von Gewässerräumen

Drei Abänderungsanträge zur Zonenzuweisung der Parzellen Nummer 303 und 305, Grundbuch Mollis, sind inhaltlich identisch, sodass diese in einem Antrag zusammengefasst wurden.

Folglich behandelt die Gemeindeversammlung am 6. Juni 2023 drei Abänderungsanträge.

Der erste Antrag betrifft die Ausscheidung von Gewässerräumen auf den Parzellen Nummer 184 sowie Nummer 61, Grundbuch Näfels.

Hierbei wird beantragt, auf die Schaffung von Gewässerräumen in den besagten Gebieten zu verzichten.

Vollständige Zuweisung der Parzellen in die Landwirtschaftszone

Die beiden anderen Anträge betreffen die Parzellen Nummer 303 und 305 in Mollis: Während ein Antrag die besagten Parzellen im Gebiet Hagnen einer Wohnzone zuweisen will, sieht der andere Antrag die vollständige Zuweisung der beiden Parzellen in die Landwirtschaftszone vor.

Der Gemeinderat empfiehlt sämtliche eingereichten Abänderungsanträge zur Ablehnung, damit die Gesamtrevision der Nutzungsplanung erlassen werden kann.

Das Bulletin zwei zum Erlass der pendenten Inhalte der Gesamtrevision der Nutzungsplanung bildet als eigenes Traktandum Bestandteil des GV-Bulletins der ersten ordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023.

Das GV-Bulletin wird demnächst auf der Webseite der Gemeinde Glarus Nord publiziert.

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