Elm GL: Kanton zahlt an Sanierung von zwei Baudenkmälern
In Elm GL werden das Zentnerhaus und die Heuställe am Hengstboden saniert. Der Kanton zahlt 7’900 und 73’800 Franken an die beiden Projekte.

Der Regierungsrat genehmigt zwei Denkmalschutzbeiträge. Das Zentnerhaus in Elm ist im kantonalen Inventar der schützenswerten Bauten erfasst.
Im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter ist das Zentnerhaus als Kulturgut von nationaler Bedeutung aufgeführt. Das Doppelwohnhaus wurde 1799 von Kaspar Freitag mit einem ausladenden Satteldach erbaut und symmetrisch in zwei Hälften unterteilt. Es ist eine wärmetechnische Sanierung geplant, die einen teilweisen Fensterersatz miteinschliesst.
An die beitragsberechtigten Kosten von 52'800 Franken werden maximale Beiträge von 13'200 Franken (Bund), 7'900 Franken (Kanton) und 5'300 Franken (Gemeinde) gesprochen.
Der Hengstboden ist eine Heualp-Siedlung in Steinibach im hinteren Sernftal bei Elm. Diese Heuställe («Gäden») dienten seit Mitte 19. Jahrhundert zur Lagerung des Heus, welches im Winter auf Schlitten ins Tal gefahren wurde.
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wurden die Gäden mit einfachsten Übernachtungsgelegenheiten für die Heuer ausgestattet. Einige Bauten sind innen für die touristische Nutzung ausgestattet. Die Baugruppe Ghaltigen Hengstboden ist im kantonalen Inventar der schützenswerten Bauten erfasst.
Mit dem Sanierungsprojekt sollen der bauliche Charakter und die harmonische Gesamtwirkung der Gebäudegruppe erhalten werden. Das Projekt umfasst die sorgfältige Instandstellung der bestehenden Gebäude ohne Nutzungsänderung. Die Eingriffe beschränken sich auf konstruktive Sicherungsmassnahmen sowie den Ersatz schadhafter Bauteile.
An die beitragsberechtigten Kosten von 615'000 Franken werden maximale Beiträge von 123'000 Franken (Bund), 73'800 Franken (Kanton) und 49'200 Franken (Gemeinde) gesprochen.






