Die Aufhebung der Altersgrenze für öffentliche Ämter ist im Kanton Glarus kein Selbstläufer. Für die Vertreter des Kantons im Ständerat ist sie umstritten.
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Der Ständerat im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone
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Im Kanton Glarus soll das Höchstalter von 65 Jahren für Ständerätinnen, Ständeräte, Miliz-Richterinnen und -Richter nach dem Willen der Regierung aufgehoben werden. Das Festhalten an der Höchstaltersgrenze für Mitglieder des Regierungsrates sowie für die Gerichtspräsidien und die zukünftigen Vizegerichtspräsidien sei in der Vernehmlassung breit mitgetragen worden, heisst es in der Mitteilung des Kantons Glarus vom Dienstag.

Eine generelle Aufhebung der Höchstaltersgrenze sei nur noch vereinzelt gefordert worden. Umstritten blieb in der Vernehmlassung die Aufhebung der Höchstaltersgrenze für das Amt als Ständerätin beziehungsweise als Ständerat, heisst es weiter.

2019 hatte der Landrat (Parlament) eine Motion der Kommission Recht, Sicherheit und Justiz gutgeheissen, mit der die 1988 eingeführte «Altersguillotine» für alle öffentlichen Ämter abgeschafft werden sollte.

Der Regierungsrat schlägt dem Landrat nun eine «differenzierte» Lösung vor. Die fünf Mitglieder des Regierungsrats sollen weiterhin mit 65 Jahren zurücktreten müssen. Auch für die Gerichtspräsidien und Vizepräsidien will die Regierung am Höchstalter 65 festhalten.

Eine Ausweitung der Höchstaltersgrenze auf Mitglieder kommunaler Behörden könne mit der anstehenden Totalrevision des Gemeindegesetzes diskutiert und auf Gesetzesstufe verankert werden.

Die Vorlage muss dem Landrat und der Landsgemeinde - voraussichtlich im Jahr 2022 - vorgelegt werden.

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