Wie die Gemeinde Frick berichtet, gilt neu auf einigen Gemeindestrassen um den Juraweg die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde.
Autokreisel in Frick.
Autokreisel in Frick. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat verfügt gestützt auf Artikel drei Absatz zwei des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Artikel 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie Paragraf eins des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts vom 6. März 1984 und Paragraf sieben der Strassenverkehrsverordnung vom 12. November 1984 neue Verkehrsanordnungen.

Auf den Gemeindestrassen Unterer Rainweg, Oberer Rainweg, Juraweg, Rampart, Römerweg, Fuchsrain, Kornweg, Hasenweg und Amselweg kommt die Zonensignalisation Höchstgeschwindigkeit «Tempo 30» und es folgt die Aufhebung von «Generell 50».

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Frick erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.

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