Wie die Gemeinde Gansingen bekannt gibt, erfolgt ab 16. Mai 2024, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, die Räumung bestimmter Gräber im oberen Friedhofsteil.
Das Gemeindehaus in Gansingen.
Das Gemeindehaus in Gansingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit von 25 Jahren werden ab 16. Mai 2024 die Gräber von Nummer 350 bis 374 (Beisetzungsjahre 1994 bis 1998) im oberen rechten Friedhofsteil geräumt.

Die Angehörigen werden ersucht, die Grabmäler und Pflanzen sowie andere Gegenstände bis spätestens am 15. Mai 2024 zu räumen.

Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde Gansingen über allfällige verbliebene Grabsteine und Grabschmuck, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch entsteht.

Die Angehörigen werden demnächst schriftlich informiert, sofern sie bekannt sind.

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